Fall Peggy:Staatsanwaltschaft will Beschwerde gegen Freilassung des Verdächtigen einlegen

Die Behörde ist der Meinung, dass der Haftbefehl gegen den Mann zu Recht ergangen sei, teilte ein Sprecher mit. Der 41-Jährige wurde bereits an Heiligabend freigelassen.

Im Mordfall Peggy will die Staatsanwaltschaft Bayreuth Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen einlegen. Wann genau sie das tun wird, sei noch offen, sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag. Er gehe davon aus, dass die Beschwerde "in den nächsten Tagen" eingereicht wird. "Wir sind der Meinung, dass der Haftbefehl zu Recht ergangen ist", sagte der Sprecher zur Begründung.

Der 41 Jahre alte Tatverdächtige war an Heiligabend nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth freigelassen worden. Der Anwalt des aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammenden Mannes hatte zuvor Haftbeschwerde eingelegt. Das Amtsgericht verneinte einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, unter anderem weil er sein Teilgeständnis widerrufen hatte und dieses nun nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne.

Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken entfernt.

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