Fall Gustl Mollath:Von Steuerfahndern als "Spinner" eingestuft

Gustl Mollath

Wurde von Steuerfahndern als "Spinner" und "Querulant" eingestuft: Gustl Mollath.

(Foto: dpa)

Als "Spinner" und "Querulant" wurde Gustl Mollath von Nürnberger Steuerfahndern bezeichnet. In der ersten Arbeitssitzung des Untersuchungsausschuss im Landtag ging es darum, wie die Beamten zu ihrem Urteil kamen.

Von Frank Müller

In seiner ersten Arbeitssitzung hat sich der Mollath-Untersuchungsausschuss des Landtags mit dem Umgang der Nürnberger Steuerfahnder mit dem seit sieben Jahren in der Psychiatrie weggesperrten Gustl Mollath befasst. Dabei rechtfertigten die beiden eingeschalteten Beamten ihr Vorgehen, das zu den umstritten Aktenvermerken aus dem Jahr 2004 geführt hatte, bei Mollath handele es sich um einen "Spinner" und "Querulanten".

Der Steuerfahnder Klaus Schreiber und sein damaliger Vorgesetzter Wolfgang Kummer bestätigten, diese Einschätzung sei nach einem Telefonat mit dem Nürnberger Richter Otto Brixner zustande gekommen. Allerdings gab es überhaupt erst ein Jahr später eine psychiatrische Untersuchung Mollaths, verurteilt wurde er im Jahr 2006.

Die Steuerfahndung hatte im Jahr 2004 eine Anzeige Mollaths wegen illegaler Geldtransfers einer Gruppe um seine damalige Frau in die Schweiz vorliegen, darauf aber keine Ermittlungen gestartet. Schreiber begründet das damit, Mollaths Schreiben sei "absolut wirr" gewesen. Um die Hintergründe zu klären, habe er erfolglos versucht, eine darin genannte Richterin anzurufen. Dass dann allerdings ein Rückruf von Brixner bei seinem Vorgesetzten Kummer einlief, habe ihn verwundert, machte Schreiber deutlich: "Ich empfand es damals als nicht üblich." Kummer sagte dagegen, Brixner habe möglicherweise Schreiber einfach nicht erreicht. Es sei ein normaler Vorgang, dass er dann solche Telefonate übernommen habe, sagte Kummer

Beide sagten, Brixners Anruf sei nicht entscheidend dafür gewesen, nicht zu ermitteln. Dass er dazu allerdings beitrug, "kann ich nicht ausschließen", sagte Kummer auf Fragen der Opposition. Diese wollte auch wissen, ob solche abschätzigen Bezeichnungen üblich gewesen seien. Kummer sagte: "Ich habe öfter Anmerkungen in Vermerke hineingeschrieben." Den Begriff "Spinner" müsse aber Schreiber verwendet haben, möglicherweise auch erst, nachdem er selbst den Vermerk schon abgezeichnet habe, sagte der Vorgesetzte.

Mollaths Vorwürfen nicht weiter nachzugehen, sei auch inhaltlich gerechtfertigt, sagte Kummer. Mollath habe seinen Anzeigen keine schlüssigen Informationen beigefügt, es habe sich auch um vergleichsweise "kleine Sachverhalte" gehandelt. In den nächsten Sitzungen will der Ausschuss auch Ministerpräsident Horst Seehofer und Justizministerin Beate Merk (beide CSU) vorladen.

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