Fall Mollath:"M. = Spinner"

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Sitzt seit fast sieben Jahren in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen in Bayern: Gustl Mollath. (Foto: dpa)

Neue Rätsel im Fall Mollath: Frisch aufgetauchte Dokumente enthalten merkwürdige Notizen. In einem Aktenvermerk wird Gustl Mollath etwa als "Spinner" bezeichnet - ein Jahr vor dem ersten psychiatrischen Gutachten.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Der Fall Mollath wird immer dubioser. Nun tauchen Dokumente auf, die nachweisen, dass Gustl Mollath von einer bayerischen Behörde bereits im Februar 2004 in einer Notiz zum "Spinner" erklärt worden ist. Das erste psychiatrische Gutachten über Mollath stammt jedoch aus dem Juli 2005, wurde also erst mehr als ein Jahr nach dieser Notiz erstellt. Verurteilt wurde Mollath im August 2006, seither sitzt er in verschiedenen geschlossenen Abteilungen in Bayern ein.

Aus einem internen Papier des Bayerischen Landesamts für Steuern, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, geht hervor, dass ein Fahnder aus dem Finanzamt Nürnberg-Süd im Februar 2004 nicht nur einen Aktenvermerk über Mollath erstellt hat. Sondern dieser Vermerk auch mit der Notiz "M. = Spinner" versehen wurde. Erstellt wurde der Vermerk nach einem Gespräch des Dienststellenleiters mit dem Vorsitzenden Richter am Nürnberger Landgericht, Otto Brixner. Dieser aber war bis zu dem Zeitpunkt nur am Rand mit der Causa befasst. Zuständig in der Sache war das Nürnberger Amtsgericht, vor dem sich Mollath von September 2003 bis April 2004 wegen schwerer Körperverletzung verantworten musste - ehe das Verfahren an das Landgericht abgetreten wurde.

Aus einer anderen internen Stellungnahme, die der SZ vorliegt, geht hervor, dass sich Richter Brixner und der Dienstellenleiter, mit dem Brixner telefonierte, gegenseitig kannten. Der Steuerfahnder schreibt, "Brixner, der mir und dem ich bekannt war", habe ihn in der Sache Mollath angerufen, nachdem die Behörde bei Gericht um Informationen gebeten hatte. Nach diesem Gespräch notierte der Dienststellenleiter: "Bei M. handelt es sich offensichtlich um Querulanten, dessen Angaben keinen Anlass für weitere Ermittlungen bieten."

Ein Papier aus dem Landesamt für Steuern dokumentiert überdies, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg den Steuerfahndern erst im Februar 2012 Mollaths Aktenordner zur Verfügung stellte, den dieser neun Jahre zuvor der Justiz übergeben hatte. Die Steuerfahnder hätten diesen Ordner erst telefonisch anfordern müssen. Er enthält Dokumente, die nachweisen sollten, dass eine Gruppe um Mollaths damalige Ehefrau in illegale Geldtransaktionen verwickelt war.

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Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte die Akte noch im März 2012 vor dem Landtag als "abstruses Sammelsurium" bezeichnet. Aus dem Papier des Landesamtes für Steuern ans bayerische Finanzministerium geht dagegen hervor, dass zwölf der insgesamt 106 Seiten aus dem Ordner für die Steuerfahnder "brauchbare Informationen" enthielten. Zusammen mit dem Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank von 2003, den die Staatsanwaltschaft erst neun Jahre nach seiner Entstehung angefordert hatte, sowie Kontoverfügungen von Schweizer Nummernkonten hätten damit seit 2012 "klare Ermittlungsansätze" zur Einleitung von "Besteuerungsverfahren" vorgelegen.

Mit Hilfe der Informationen von Mollath und dem Bericht der Hypo-Vereinsbank seien insgesamt 19 Steuerpflichtige zur Ermittlung von Steuerstraftaten "aufgesucht" worden. Auch seien - so heißt es in dem internen Papier vom Dezember 2012 - schon "einzelne Steuerstrafverfahren" eingeleitet worden.

© SZ vom 04.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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