Empörung in Eichstätt:"Besser bisexuell als bigott"

Lesezeit: 3 min

Sind die Werke von Wolfgang Sellinger Kunst oder Blasphemie? (Foto: Wolfgang Sellinger)
  • Ein Künstler will seine kirchenkritischen Werke ausgerechnet in einer ehemaligen Kirche in Eichstätt ausstellen.
  • Die Aufregung in der katholischen Bischofsstadt ist groß - denn da sorgt man um das eigene Image.
  • Das Verwaltungsgericht München muss nun entscheiden, ob die Ausstellung stattfinden darf.

Von Andreas Salch, Eichstätt

"Wach auf Pontifex, Stopp den Priester-Kindersex" ist auf einem Plakat mit einem Foto von Papst Benedikt XVI. zu lesen, das der kirchenkritische Künstler Wolfgang Sellinger aus Eichstätt entworfen hat. Auf einem anderen ist ein Kreuz zu sehen, dessen unteres Ende in einen Dildo übergeht. Es trägt den Titel "Nonnentröster". Die beiden Plakate sind Teil der sogenannten "Galerie der Kirchenkritik".

2013 präsentierte Sellinger seine Werke in einer Ausstellung in der Kirche St. Johannes Baptist im Herzen der katholischen Bischofsstadt. In dem Sakralbau aus dem frühen Mittelalter finden seit der Säkularisation keine Gottesdienste mehr statt. Die ehemalige Kirche gehört heute der Stadt Eichstätt und wird für Ausstellungen und als Veranstaltungsraum genutzt. Der Künstler würde dort gerne wieder Bilder zeigen, doch die Stadt verwehrt ihm das. Der Streit ist nun vor Gericht gelandet.

Hans Bittl, dem städtische Verwaltungsdirektor, schießt noch heute die Zornesröte ins Gesicht, wenn er sich an Sellingers Schau erinnert, die seinerzeit unter den Gläubigen in Eichstätt "größten Unmut" und "große Irritationen" hervorgerufen habe. Für ihn sind Sellingers Werke keine Kunst, sondern Blasphemie.

Warum Sellinger zum Kirchenkritiker wurde

Sellinger ist in Sachen Kirche ein gebranntes Kind. Als Jugendlicher habe er eine Klosterschule besucht, so der 66-Jährige. Wenn man sich etwas zu Schulden habe kommen lassen, hätten die Augustiner-Paters einem mit der Kordel an ihrer Kutte ins Gesicht geschlagen. Er habe die Kordeln auch ab und an zu spüren bekommen, so Sellinger. Das habe ihm aber nichts ausgemacht. Dass die Patres jedoch dabei gelacht hätten, "das kreide ich ihnen bis heute an", sagt der 66-Jährige.

Eigentlich wollte Sellinger in diesem Jahr wieder 200 neue und alte kirchenkritische Werke in der Johanniskirche präsentieren. Doch das wollten die Stadt Eichstätt und ihr Verwaltungsdirektor auf jeden Fall verhindern, weil sie um ihr Ansehen fürchten. Bereits im September 2014 war Sellinger bei der Stadtverwaltung vorstellig geworden und hatte einen Termin für die Ausstellung beantragt. Doch es passierte nichts. Daraufhin schaltete er seinen Anwalt Patrick Bühring ein und erhob Klage wegen Untätigkeit gegen die Stadt.

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(Foto: Wolfgang Sellinger)

Die Werke des Künstlers Wolfgang Sellinger sind auf alle Fälle eines:..

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(Foto: Wolfgang Sellinger)

...provokant.

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(Foto: Wolfgang Sellinger)

Kunst oder Blasphemie?

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(Foto: Wolfgang Sellinger)

Provokation alleine reicht jedoch nicht, um eine Ausstellung zu verhindern.

Am Mittwoch nun verhandelte das Verwaltungsgericht München den Fall. Während Sellinger gut gelaunt den Gerichtssaal betrat, saß der Verwaltungsdirektor mit gerötetem Gesicht auf seinem Platz. Neben allerlei Unterlagen hatte er eine DIN-A4-Kopie des Plakates "Nonnentröster" in Klarsichtfolie vor sich auf dem Tisch liegen. Als Sellingers Anwalt erklärte, dass es sich bei den Objekten seines Mandanten um Kunst handle und es "in Deutschland keine meinungsfreien Zonen" geben dürfe, hob Bittl wortlos den "Nonnentröster" hoch, zeigte ihn kurz der Richterin und knallte das Papier wieder auf den Tisch.

Wie die Richterin auf den "Nonnentröster" reagierte

"Der Kunstbegriff ist sehr weit", befand die Richterin. Manche Dinge seien aber "grenzwertig". Grundsätzlich aber sei festzuhalten, dass es sich bei der Johanniskirche um eine "öffentliche Einrichtung" handle, für die es keine Satzung gebe, in der steht, was in ihren Räumen gezeigt werden darf und was nicht.

Als die Vorsitzende Richterin Verwaltungsdirektor Bittl damit konfrontierte, dass in der säkularisierten Kirche auch schon eine Weinmesse und in diesem Jahr am Rosenmontag der Faschingsball stattgefunden habe, winkte der Beamte ab und versicherte, dies sei "nur einmalig" zugelassen worden.

Die Ausstellung des Klägers sei "grundsätzlich möglich", stellte das Gericht schließlich fest. Auch wenn die Stadt deshalb um ihren Ruf fürchte, dürfe die Schau nicht einfach abgelehnt werden. Sollten sich unter den Objekten jedoch welche befinden, die eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen oder aber das Recht am eigenen Bild berühren, dürften diese nicht gezeigt werden. Damit habe er kein Problem, erwiderte der Galerist. Aufregung wegen seiner Werke gebe es überall, sagte der 66-Jährige und fügte hinzu: "Sonst aber nix."

Wie das Gericht weiter vorgehen will

Bevor das Gericht ein Urteil verkündet, will es erst eine CD mit Fotos der 200 Kunstwerke sichten, die Sellinger in der Johanniskirche ausstellen will. Sollten keine darunter sein, die rechtlich zu beanstanden wären, wird der Künstler die Ausstellung in dem einstigen Gotteshaus machen dürfen, ließ die Vorsitzende Richterin am Ende der Verhandlung durchblicken.

Auch die Stadt Eichstätt bekommt Gelegenheit, die CD anzusehen. Für den Fall, dass das Gericht nichts gegen die Schau einzuwenden hat, soll Sellingers kirchenkritische Ausstellung im Sommer kommenden Jahres und 2017 in der Johanniskirche zu sehen sein. Verwaltungsdirektor Bittl versicherte, dass er für beide Termine jeweils drei Wochen im Belegungsplan freihalten werde. Sollte die Stadt dann immer noch, zum Beispiel kurz vor Beginn einer der Ausstellungen, einzelne Werke Sellingers monieren, habe der Kläger die Möglichkeit, einen Eilantrag zu stellen, sagte die Vorsitzende Richterin.

© SZ vom 08.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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