Eichstätt:Kirchenkritische Kunst in der Kirche

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Gericht urteilt: Ausstellung in Eichstätt darf stattfinden

Eichstätt, Bischofsstadt und Sitz der einzigen katholischen Universität im deutschsprachigen Raum, muss eine kirchenkritische Ausstellung des Künstlers Wolfgang Sellinger zulassen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) München jetzt mit einem Urteil entschieden. Die Stadt Eichstätt hatte sich gegen die Ausstellung in den Räumen der ehemaligen Kirche St. Baptist gewehrt und dies unter anderem damit begründet, dass durch Sellingers kirchenkritische Werke der öffentliche Friede gestört werde. Nach Überzeugung der Richter des VG bestehe jedoch "keine hinreichende Wahrscheinlichkeit", dass es zu Ausschreitungen oder Gewalttätigkeiten kommt, wie es im schriftlichen Urteil heißt.

Bereits 2013 hatte Wolfgang Sellinger in der ehemaligen Kirche St. Baptist kirchenkritische Skulpturen, Installationen und Transparente präsentiert. Gläubige fühlten sich dadurch beleidigt und verhöhnt und erstatteten Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt stellte jedoch sämtliche Verfahren ein und nannte als Grund hierfür das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Gegenstand vieler der von Sellinger damals gezeigten Werke war das Thema Kirche und Missbrauch. In ihrer Entscheidung verweist die Staatsanwaltschaft Ingolstadt auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach müssten "sich beide Kirchen scharfe Reaktionen durch ihre Gegner gefallen lassen und es sich grundsätzlich gefallen lassen, dass ihre Gegner abwertende Urteile über die Kirchen und ihre Vertreter abgeben". Bei den von Sellinger gezeigten Werken handle es sich auch nicht um Schmähkritik, da es dem Künstler "in der Hauptsache um eine Kritik an den beiden Kirchen, insbesondere in Bezug auf Sexualität" gehe.

Ursprünglich wollte Sellinger bereits im vorigen Jahr die kirchenkritischen Werke erneut in der Johanniskirche ausstellen. Die Stadt Eichstätt hatte jedoch einen Antrag auf Überlassung der Räume abgelehnt. Gegen diese Entscheidung klagte der Künstler im Herbst vorigen Jahres vor dem Verwaltungsgericht. Die Ausstellung findet vom 1. August bis 11. September dieses Jahres in Eichstätt statt.

© SZ vom 15.04.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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