Doppelmord von Notzing:Anwalt des Mörders legt Revision ein

Der Verteidiger des Doppelmörders von Notzing will das Urteil des Landgerichts Landshut anzweifeln und Revision einlegen. Der 22-Jährige war am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Die Verteidigung des Doppelmörders von Notzing wird gegen das Urteil Revision einlegen. Es sei aber nicht auszuschließen, dass in Absprache mit der Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel wieder zurückgenommen werde, sagte Rechtsanwalt Winfried Folda aus Weilheim am Donnerstag.

Das Landgericht Landshut hatte den 22-Jährigen am Vortag wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verzichtete das Gericht jedoch. Oberstaatsanwalt Ralph Reiter sieht jedoch wenig Aussichten für eine erfolgreiche Revision. Der Bundesgerichtshof könne das Urteil lediglich auf Rechtsfehler prüfen, aber nicht ohne weiteres eine andere Bewertung vornehmen.

Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Heizungsmonteur die Eltern seiner Ex-Verlobten mit Dutzenden Messerstichen sowie Hieben mit einer Axt, einem Schürhaken und einem Wetzstahl getötet. Reiter betonte, dass eine lebenslange Haftstrafe nicht automatisch bedeutet, dass der Häftling nach 15 Jahren aus dem Gefängnis kommt. "Das hängt von Verhalten im Gefängnis ab und von dem Erfolg der Therapie." Durchschnittlich blieben Häftlinge, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, etwa 19 Jahre im Gefängnis.

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: