Cham:Geldstrafe für Luchs-Wilderer

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Der Jäger (rechts) bestritt vor dem Amtsgericht Cham die Vorwürfe. Der Richter glaubte ihm nicht. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Amtsgericht verurteilt Jäger aus dem Bayerischen Wald

Der Richter und die Staatsanwältin hatten keine Zweifel: Ein Jäger aus dem Bayerischen Wald hat einen streng geschützten Luchs in eine Falle gelockt und erschossen. Für dieses Vergehen gegen das Bundesnaturschutzgesetz muss er nun eine Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens zahlen. Naturschutzverbände sehen in dem Urteil des Amtsgerichts Cham ein wichtiges Signal für den Schutz bedrohter Arten. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Wilderei kein Kavaliersdelikt ist", sagte Diana Pretzell vom WWF. Das hatte zuvor auch die Staatsanwältin betont.

Zeugen hatten den Angeklagten schwer belastet. Ihnen habe der 54-Jährige von seinen Wildereien berichtet, sagten sie. Vor Gericht bestritt der Jäger am Donnerstag die Tat und sagte, die 2,5 Meter lange Falle habe sein Vater für Füchse aufgestellt. Das glaubte das Gericht nicht. Die Falle sei für Füchse zu groß, und der Vater habe zum fraglichen Zeitpunkt beinamputiert im Rollstuhl gesessen.

Etwa 130 erwachsene Luchse leben dem Bund Naturschutz zufolge in Deutschland, ein großer Teil davon im Grenzgebiet der Nationalparks Bayerischer Wald und Šumava. In den vergangenen Jahren gab es dort immer wieder Fälle von Wilderei. Der Fund von abgetrennten Luchs-Pfoten in der Region sorgte 2015 für Empörung und Schlagzeilen. Mehrere Umweltverbände erstatteten Anzeige, im Zuge der Ermittlungen geriet auch der nun verurteilte Jäger ins Visier der Fahnder. Eine Verbindung des Mannes zu den abgetrennten Pfoten konnte nicht hergestellt werden.

Angeklagt wurde er, weil er zwischen 2014 und 2016 mindestens zweimal die Falle in seinem Revier scharf gestellt, darin einen Luchs gefangen und das streng geschützte Tier erschossen haben soll. Detailliert schilderten die beiden Zeugen, wie der Jäger ihnen von Luchs-Tötungen berichtet habe. Die Männer hatten sich als Jagdgäste in einer Ferienwohnung der Familie des Jägers einquartiert, um - so sagten sie ihm - auf Rotwild-Jagd zu gehen. Sie ließen sich das Revier zeigen und sprachen den Mann auf Luchs-Tötungen an.

Nach und nach soll ihnen der Jäger gezeigt haben, wo und wie er Luchse erlegte, erklärte ihnen die Mechanik der Falle, ließ die beiden Männer Fotos machen. Er habe ihnen Tipps gegeben, wie man Luchse anlocken könne, etwa mit einem überfahrenen und mit Aspirin gespickten Reh, und welches Gift sich nur schwer nachweisen lasse. Er habe ihnen erzählt, dass er auch schon einen Wolf geschossen und in einem Fischteich einen Fischotter erlegt habe: Indem er ein Plastikrohr mit nach innen gerichteten Stacheln präpariert habe, sodass der Fischotter zwar hinein-, aber nicht mehr herauskam und ertrank.

Während der Zeugenaussagen rutschte der Angeklagte unruhig auf seinem Stuhl herum. Ein Polizist schilderte, dass im Hof des Angeklagten in einer Vitrine ein Glas mit zwei Luchsohren und Luchskrallen gefunden worden sei. Gutachten hätten ergeben, dass sich in der Falle Reh-Haare sowie Knochenteile befanden - wohl von Ködern für Luchse. Vor der Falle seien drei Haare gefunden worden, die farblich zu einem Luchs passten, jedoch nicht eindeutig einem Luchs zugeordnet werden konnten. Schmauchspuren an der Falle stimmten den Gutachten nach mit Waffen des Jägers überein. All das ergebe ein geschlossenes Bild, sagte der Richter. Er verurteilte den nach eigener Aussage verschuldeten Jäger zu einer Geldstrafe von 3000 Euro - auch weil dieser zudem ein verbotenes Nachtsichtgerät besaß. Seinen Jagdschein, seine Waffen und die Waffenbesitzkarte hatte der Mann bereits abgeben müssen.

Umweltverbände zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. Zwar sei das Gericht beim Strafmaß im unteren Bereich des Möglichen geblieben, sagte Pretzell vom WWF. Aber von dem Schuldspruch gehe hoffentlich trotzdem eine Signalwirkung aus. Wilderei gehört nach Angaben des WWF zu den häufigsten nicht natürlichen Todesursachen von bedrohten Tierarten wie Wolf, Luchs oder Fischotter. "Es darf nicht sein, dass diese Tiere in Deutschland vergiftet, erschossen oder erschlagen werden und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden", sagte Pretzell. Umweltverbände fordern vom Freistaat eine "Anti-Wilderei-Offensive", die eine zentrale Erfassung der Delikte und eine besondere Ausbildung von Polizisten umfassen solle. Am Mittwoch hatten der bayerische Jagdverband, der Landesbund für Vogelschutz und der WWF in Regensburg eine Erklärung gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität unterzeichnet.

© SZ vom 13.09.2019 / dpa, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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