Cham:Berufungsprozess um Luchs-Wilderei

Ein Jäger aus dem Bayerischen Wald wehrt sich gegen seine Verurteilung wegen Luchs-Wilderei. Das Amtsgericht Cham hatte den 54-Jährigen vergangenen September zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Am 10. Februar beginnt vor dem Landgericht Regensburg der Berufungsprozess, wie das Gericht am Montag mitteilte. Auch die Staatsanwaltschaft Cham hatte gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Luchse sind streng geschützt. Der Prozess im Herbst hatte große Aufmerksamkeit ausgelöst. Naturschutzverbände sahen in dem Chamer Urteil ein wichtiges Signal für den Schutz bedrohter Arten. Der Jäger war aufgeflogen, weil er zwei Männern, die sich ihm gegenüber als Jagd-Interessenten ausgegeben hatten, von seinen Wildereien in seinem Revier berichtet hatte. Die beiden Männer zeigten ihn an. Zwar stritt der Jäger vor Gericht die Vorwürfe ab und behauptete, sein inzwischen gestorbener Vater habe die Falle aufgestellt, um Füchse zu fangen. Das glaubte das Gericht jedoch nicht und argumentierte, die Falle sei für Füchse zu groß - und der Vater habe zum fraglichen Zeitpunkt beinamputiert im Rollstuhl gesessen.

Etwa 130 erwachsene Luchse leben dem Bund Naturschutz zufolge in Deutschland. Ein großer Teil davon ist im Grenzgebiet der Nationalparke Bayerischer Wald/Böhmerwald angesiedelt. In den vergangenen Jahren gab es dort immer wieder Fälle von Wilderei.

© SZ vom 04.02.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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