Brandanschlag auf Nachbarn:Mann schweigt zu Mordvorwurf

Lesezeit: 1 min

Der Angeklagte schweigt. Das Gericht in Traunstein muss also vorerst ohne Aussage des 54-Jährigen klären, ob er seinen Nachbarn umgebracht hat oder nicht. Das Opfer erstickte, nachdem die Wohnung in Flammen aufgegangen war. Mord aus Heimtücke oder Unfall, lautet die Frage.

Im Prozess um den Mord an seinem Nachbarn schweigt der Angeklagte. Vor dem Landgericht Traunstein muss sich seit Dienstag ein 54 Jahre alter Mann verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Januar dieses Jahres die Wohnung des schlafenden Opfers in Mühldorf am Inn angezündet zu haben. Der Nachbar erstickte.

Als Motiv nimmt die Anklagebehörde Rache des Mannes an seinem Zechkumpanen an. Der wegen früherer Delikte unter Führungsaufsicht stehende mutmaßliche Täter habe es dem Nachbarn wegen eines Angriffs mit einer Eisenstange wenige Tage zuvor heimzahlen wollen. Die Staatsanwaltschaft geht von niederen Beweggründen und Heimtücke aus.

Der Mann hatte laut Anklage in der Nacht zum 11. Januar in der Wohnung seines Nachbarn trotz eines gerichtlich verhängten Alkoholverbotes mehrere Gläser Wodka und Bier getrunken. Als das Opfer eingeschlafen war, entzündete der 54-Jährige demnach einen Grillanzünder, den er in einen Küchenschrank warf. Es entwickelte sich ein Zimmerbrand. Den Nachbarn ließ er alleine zurück. Das Opfer erstickte in dem Rauch.

Ein psychiatrischer Sachverständiger sagte vor Gericht aus, der Angeklagte habe ihm gegenüber die Tötung zugegeben. Es sei aber ein Unfall gewesen, habe der 54-Jährige geschildert. Er habe den Getöteten nicht umbringen wollen, sondern ihm nur eine Lektion erteilen wollen. Damals sagte der Angeklagte, er habe die Decke des schlafenden Zechkumpanen angezündet. Polizisten sagten hingegen aus, der Küchenschrank sei als Brandherd ausgemacht worden.

Ursprünglich waren die Ermittler von einem Unfall ausgegangen. Bekannte des 54-Jährigen hatten dann aber ausgesagt, dass der Mann ihnen gegenüber mit unterschiedlichen Mordversionen der Tatnacht geprahlt habe. Mal habe er gesagt, er habe eine Decke angezündet, mal die Variante mit einem Brandbeschleuniger aufgetischt. Wieder ein anderes Mal bestritt er den Ermittlungen zufolge jegliche Beteiligung am Tod seines Nachbarn.

Für den Prozess vor der 5. Strafkammer des Traunsteiner Landgerichts sind noch vier Verhandlungstage vorgesehen. Es werden mehrere Zeugen und weitere Sachverständige gehört. Das Urteil soll Anfang November verkündet werden.

© Süddeutsche.de/dpa/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: