Bad Kissingen:Ex-OB räumt Geldzahlungen ein

Lesezeit: 2 min

Kissingens früherer Rathauschef soll geholfen haben, einen Käufer für ein lange leerstehendes Kurhotel zu finden. Für seine Dienste soll er 434.000 Euro kassiert haben. Vorteilsnahme bestreitet er dennoch vor Gericht.

Von Katja Auer, Würzburg

Diesmal will Karl Heinz Laudenbach reden. Oder wenigstens reden lassen. Sein Rechtsanwalt Norman Jacob verliest am zweiten Tag im Prozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Bad Kissingen eine Erklärung. Darin weist er den Vorwurf der Vorteilsannahme zurück.

Deswegen steht der 56-Jährige vor dem Würzburger Landgericht, deswegen sitzt er bald ein Jahr in Untersuchungshaft. Laudenbach soll beim Verkauf des "Fürstenhofes" vermittelt haben, der einmal ein Sanatorium war für die Reichen und Schönen, bevor es die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu einer Diabetes-Klinik machte. Zu einer verlustreichen allerdings, die AWO schloss das Haus, wollte verkaufen. Viele kamen und kauften doch nicht, erst 2008, als der Fürstenhof schon vier Jahre leer stand, übernahmen ihn und das "Schweizer Haus" russische Investoren. Laudenbach soll das Millionengeschäft eingefädelt haben und wurde dafür von vielen gelobt. Da war noch nicht bekannt, dass er für seine Dienste 434 000 Euro kassiert haben soll. Vorteilsannahme im Amt ist das laut Anklage. Dazu kommt die Steuerhinterziehung von gut 317 000 Euro.

Geld soll kein Schmiergeld gewesen sein

Die räumt Laudenbach ein, wenngleich die Summe zu hoch angesetzt sei. Die Vorteilsannahme allerdings habe es nicht gegeben. Das Geld schon, aber es soll kein Schmiergeld gewesen sein. Es habe keine Vorteilsannahme im Amt gegeben, erklärt Rechtsanwalt Jacob, weil es erst überwiesen wurde, als Laudenbach gar nicht mehr Oberbürgermeister war. Bei der Kommunalwahl 2008 war er nicht mehr angetreten, bis Ende April war er im Dienst, die erste Überweisung über 95 000 Euro datiert vom 9. Mai.

Und als das Geschäft - während seiner Amtszeit - eingefädelt worden war, sei gar nicht klar gewesen, wann und wie viel Geld er überhaupt bekommen sollte. Es sei auch gar keine Immobilienvermittlung "im klassischen Sinn" gewesen. Das Geld soll eine Vorauszahlung dafür gewesen sein, dass er die nächsten drei Jahre Aufbauhilfe für das geplante Hotel geleistet habe, sagt Anwalt Michael Schulze. Laut Anklage soll Laudenbach hingegen als Vermittler fungiert haben und dafür "verabredungsgemäß" bezahlt worden sein. Seine Erklärung nennt Staatsanwältin Tanja Zechnall "fast das Papier nicht wert", auf dem sie gedruckt ist.

Nachfragen will Laudenbach aber nicht beantworten, dafür redet er zuvor ausführlich über seine persönlichen Verhältnisse. Das Gericht hört eine Erfolgsgeschichte vom Arbeiterkind aus Bad Kissingen, dem jüngsten von drei Brüdern, das schon früh die Eltern und Großeltern verliert und bei der Polizei Karriere macht. Vom mittleren über den gehobenen bis zum höheren Dienst, mit 28 schon Chef am Grenzübergang Bad Reichenhall, dann Grenzbeauftragter der bayerischen Polizei, tätig im Innenministerium, schließlich Dozent an der Polizeiführungsakademie in Münster. Immer aufwärts, immer "wegen der guten Ergebnisse". Laudenbach lässt keinen Verweis auf seine Leistungen aus.

2002 wurde er als Parteiloser auf CSU-Ticket zum Oberbürgermeister von Bad Kissingen gewählt. Bald nannte ihn eine Boulevardzeitung Deutschlands härtesten Bürgermeister, weil er Wildpinkler mit drastischen Strafen belegte. Laudenbach ist von seiner Erfolgsbilanz überzeugt. Als er angetreten war, sei Bad Kissingen "faktisch zahlungsunfähig" und ohne genehmigungsfähigen Haushalt gewesen. Er habe wieder einen Haushalt vorgelegt und sogar eine Million Euro Rücklagen gebildet.

Maklerprovision von 800.000 Euro

Dass auch das Vermitteln von leer stehenden Immobilien zu seinen Aufgaben als Stadtoberhaupt gehörte, um der Kurstadt zu neuem Glanz zu verhelfen, hat wohl auch der AWO-Geschäftsführer so verstanden, der den Fürstenhof damals loswerden wollte. Er bestätigt vor Gericht, dass das gesamte Geschäft über Laudenbach gelaufen sei, er selbst habe die Vertreter der Käufer erst beim Notar getroffen. Eine Zahlung für den OB sei nicht vereinbart worden.

Dafür eine Maklerprovision von 800 000 Euro. Wer die eigentlich bekommen sollte, ist bislang nicht klar geworden. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass die Provision nur zum Schein vereinbart wurde und wenigstens teilweise über Umwege eben doch an Laudenbach ging. Wer wann wie viel an wen bezahlte, bleibt auch nach dem zweiten Tag diffus. Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 12.06.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: