Wo Mountainbiker im Wald fahren dürfen, müssen sie vorab in Erfahrung bringen. Denn bei Verstößen drohen Bußgelder, erläutert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen.
So sei das Fahren auf freiem Terrain zwischen den Bäumen grundsätzlich untersagt. Auf den Wegen seien die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel erlaube den Radverkehr auf "festen", Bayern den auf "geeigneten" Wegen, heißt es. In anderen Bundesländern gelte eine "Zwei-Meter-Regelung" - nach ihr ist das Fahren auf Wegen untersagt, die schmaler als zwei Meter sind.
Die genauen Regelungen der einzelnen Länder hat der ADFC zusammen getragen unter www.fa-tourismus.adfc.de/mtbintro.htm.