Fahrzeugumbau:Bluesmobil und Zeitmaschine

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Der schnelle Flitzer aus dem Film "Bullitt" oder K.I.T.T. aus der gleichnamigen TV-Serie: Replicas von Filmautos sind bei vielen Fans beliebt. Aber nicht immer ist jeder Umbau erlaubt.

Von Fabian Hoberg

Der Film "Bullitt" von 1968 wäre ohne die Verfolgungsjagd zwischen einem Ford Mustang GT 390 Fastback und einem Dodge Charger nur halb so spannend. Mehr als zehn Minuten lang jagen sich die Kontrahenten durch San Francisco. Steve McQueen als Lieutenant Frank Bullitt machte den Mustang so erst berühmt. So sehr, dass Ford 2018 eine Hommage ans Filmoriginal als Sonderserie auf Basis des aktuellen Mustangs auflegte.

Doch nur von den wenigsten berühmten Filmautos gibt es solche Neuinterpretationen ab Werk. Die Wunder-Käfer Herbie und Dudu, den Dodge Monaco aus "Blues Brothers" oder die speziellen Autos von James Bond gab es so nur im Film. Selbst den DeLorean DMC-12 mit integriertem Fluxkompensator aus "Zurück in die Zukunft" oder Michael Knights K.I.T.T. aus der TV-Serie "Knight Rider" können Fans nur fahren, wenn sie sich die Modelle selber nachbauen. Dabei ist auf ein paar Dinge zu achten.

Alle Autos im Verkehr müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Für Filmrepliken gelten dieselben zulassungsrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, sollen sie auch auf der Straße und nicht nur auf Privatgrund fahren. "Abweichungen davon sind nicht zulässig", sagt Thorsten Rechtien, Sachverständiger beim TÜV Rheinland.

Generell darf ein Auto im Straßenverkehr nicht bewegt werden, wenn Umbauten die Betriebserlaubnis (BE) erlöschen lassen. Dazu zählen unter anderem die Änderung der Fahrzeugart oder die Veränderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens. "Wird das damalige Serienfahrzeug stark umgebaut, braucht es gegebenenfalls eine Einzelabnahme durch einen Kfz-Sachverständigen bei einer Prüfstelle oder einem Überwachungsverein", sagt Hannes Krämer, Rechtsexperte vom Auto Club Europa (ACE). Generell können Besitzer zwar ihr Auto mit Folien bekleben. Die Folierung darf aber keine rückstrahlenden, retroreflektierenden oder spiegelnden Lackierungen aufweisen. "Dadurch wird verhindert, dass das Signalbild im Straßenverkehr gestört wird", sagt Rechtien. Gegen eine historische schwarz-weiße Lackierung mit dem Polizei-Stern wie beim Bluesmobil von Dan Aykroyd und John Belushi spreche aber nichts. Der massive Rammschutz an der Front darf in Deutschland allerdings nicht montiert sein.

Auch einige politische Zeichen und Symbole sind in Deutschland verboten, ebenso wie offizielle Schriften. Dazu zählen unter anderem die von Polizei oder Feuerwehr. "Bei ehemaligen Einsatzfahrzeugen der Polizei oder der Feuerwehr darf es nicht zu einer Verwechslung mit noch aktuellen Einsatzfahrzeugen kommen", sagt Krämer. Auch wenn amerikanische Einsatzfahrzeuge mit dem Schriftzug "Police" eher selten bei uns anzutreffen sind - es gibt sie. Rund um amerikanische Kasernen patrouillieren häufig Militärpolizei-Fahrzeuge, Military Police, kurz MP. Filmautos dürften damit nicht verwechselt werden, sagt Krämer.

Deshalb verlangt der Gesetzgeber, dass zum Beispiel die Funktionsfähigkeit des Blaulichts dauerhaft unterbunden sein muss und das Blaulicht abgedeckt wird. "Auch Hoheitszeichen und andere staatliche Symbole sind zu entfernen", so Krämer. Das gelte übrigens auch für Oldtimer wie ausrangierte Feuerwehrwagen.

Der ADAC rät deshalb, vor dem Umbau eines normalen Autos zu einem Auto im Filmlook mit einem Kfz-Sachverständigen über die anstehenden Arbeiten zu sprechen. Bei Filmautos kommen womöglich urheberrechtliche Fragen hinzu, wenn Schriften oder Sprüche verwendet werden, die eingetragene Marken sind. Auch Flammenwerfer, Ölspritze oder Wurfgeschosse, um Verfolger abzuhängen, wie James Bond sie gerne in seinen Filmen nutzt, sind natürlich verboten.

Tief in die Tasche greifen müssen auch Fans von originalen Bullitt-Oldies. Die Preise für einen historischen Ford Mustang GT 390 Fastback starten oft erst bei etwa 55 000 Euro. Und selbst die Neuauflage kostet mindestens 53 000 Euro, wenn ein Händler sie überhaupt noch anbietet. Denn das verfügbare Kontingent sei ausgeschöpft, erklärt ein Sprecher von Ford.

© SZ vom 27.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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