Fahrrad:Sieben Radler-Regeln, die kaum jemand kennt

Manchmal dürfen Radler auch nebeneinander oder auf dem Gehweg fahren: Im Straßenverkehr ist viel mehr erlaubt, als die meisten wissen.

Von Felix Reek

Radfahrer müssen nicht immer den Radweg benutzen

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(Foto: dpa)

Der Zustand vieler Radwege in deutschen Städten ist desaströs. Zu schmal, übersät mit Schlaglöchern, zugeparkt mit Autos. Also weichen viele Fahrradfahrer auf die Straße aus - da herrscht zwar mehr Verkehr, dafür sind die Bedingungen besser. Sehr zum Unwillen der Autofahrer, denen die Radler zu langsam unterwegs sind, die sie deshalb lieber auf den Radweg verbannen würden. Die allgemeine Ansicht: Gibt es eine extra Fahrbahn für Radfahrer, müssen diese sie auch nutzen. Das stimmt aber nicht immer. Dies gilt nur für Radwege, die mit einem von drei blauen Schildern extra so ausgewiesen sind. Das erste gibt die Strecke nur für Radfahrer frei (im Bild zu sehen), das zweite schreibt eine gemeinsame Nutzung von Radlern und Fußgängern vor, das dritte zeigt getrennte Rad- und Gehwege an. Aber auch da gibt es Ausnahmen. Bei Eis- und Schneeglätte dürfen Radler immer auf der Straße fahren. Oder wenn Gegenstände den Radweg versperren - wie etwa hineinwuchernde Sträucher, abgestellte Mülltonnen oder parkende Autos.

Radfahrer dürfen nebeneinander fahren - manchmal

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(Foto: imago/Westend61)

Für Autofahrer ist es eine Qual, für Radler eine angenehme Möglichkeit, sich zu unterhalten: das Nebeneinanderfahren auf der Straße. Grundsätzlich müssen Radler aber hintereinander fahren. Es gibt allerdings Ausnahmen. In Fahrradstraßen zum Beispiel. Oder als geschlossener Verband mit mindestens 16 Bikern. Auch auf allen anderen Straßen ist das parallele Fahren erlaubt - wenn es den Verkehr nicht beeinträchtigt. Das ist aber schon der Fall, wenn das Überholen oder Ausweichen durch andere Verkehrsteilnehmer erschwert wird. Dann kann ein Bußgeld von 15 Euro anfallen - allerdings nur für den, der in zweiter Reihe fährt.

Gegen die Einbahnstraße fahren ist verboten

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(Foto: lukasbarth.com)

Es macht viele Wege kürzer, doch es ist nicht kategorisch erlaubt: Auch Radfahrer müssen sich in einer Einbahnstraße an die vorgegebene Fahrtrichtung halten. Gegen den Verkehr darf nur geradelt werden, wenn ein Schild unter dem roten Verbotsschild für Autos dies eindeutig freigibt. Zu sehen ist darauf ein Fahrrad (im Bild zu sehen), oft kombiniert mit zwei Pfeilen, die sowohl in Fahrtrichtung als auch in die Gegenrichtung zeigen.

Beim Abbiegen muss nicht die ganze Zeit der Arm ausgestreckt sein

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(Foto: Lukas Barth)

Autofahrer werden zunehmend blinkfauler. Da wird nach rechts und nach links abgebogen, ohne auch nur kurz zu signalisieren, wohin die Fahrt geht. Radler sind nicht viel besser. Dabei muss der Arm nicht einmal die ganze Zeit ausgestreckt werden, um einen Richtungswechsel zu signalisieren. Es reicht, dies eindeutig anzuzeigen und sich dann auf der Abbiegerspur einzuordnen. Da Blinker am Fahrrad nicht erlaubt sind, muss dies durch die Arme geschehen. Wichtig ist übrigens der Blick über die Schulter vor dem Handzeichen und vor dem eigentlichen Abbiegen. Er stellt sicher, dass kein Verkehrsteilnehmer übersehen wird.

Kein Telefon auf dem Fahrrad

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(Foto: Alessandra Schellnegger)

Ein Leben ohne Smartphone können sich viele nicht mehr vorstellen. So ist es kein Wunder, dass sich immer mehr Radfahrer dazu hinreißen lassen, mit der einen Hand ihr Bike zu steuern und mit der anderen Kurznachrichten zu schreiben oder zu telefonieren. Das ist jedoch genauso wie für Autofahrer kategorisch verboten. Das Handy lenkt zu sehr ab, das Unfallrisiko steigt. Während Autofahrer mittlerweile ein Bußgeld von 100 Euro zahlen müssen und einen Punkt in Flensburg erhalten, wenn die Polizei sie erwischt, kommen Radfahrer mit einer noch vergleichsweise glimpflichen Verwarnung von 55 Euro davon.

Radler dürfen nicht auf dem Gehweg fahren

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(Foto: Hartmut Pöstges)

Wenn der Verkehr auf der Straße zu turbulent und kein Fahrradweg vorhanden ist, weichen Radler auch mal auf den Gehweg aus. Das ist allerdings verboten. Wie es der Name schon sagt: Der Gehweg ist Fußgängern vorbehalten. Radfahrer müssen schieben. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Begleitpersonen von radelnden Kindern bis acht Jahren dürfen auf dem Gehweg mit dem Rad neben ihnen herfahren. Die Regelung gilt erst seit zwei Jahren und ist vielen Fahrradfahrern nicht bekannt.

Radler können Autos abschleppen lassen

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(Foto: Florian Peljak)

Ein echtes Ärgernis: Autos, die auf dem Radweg parken. Sie führen zu gefährlichen Ausweichmanövern auf die Straße oder den Gehweg. Geschieht dabei ein Unfall, trifft den Fahrradfahrer sogar eine Teilschuld. Wehren können sie sich gegen die Falschparker allerdings kaum - so die allgemeine Auffassung. Das stimmt aber nur zum Teil. Radfahrer können Autos abschleppen lassen. Und zwar, wenn ihr Fahrzeug den Radweg wesentlich einengt, blockiert und so die Fahrradfahrer gefährdet. Ist dies der Fall, kann die Behinderung per Handy dokumentiert und die Polizei gerufen werden, die das Abschleppen veranlässt.

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