Auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind Autofahrer meist gut beraten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, rät die Stiftung Warentest. Denn die Anwälte würden die Tricks der Versicherer kennen, erklärt die Verbraucherschutzorganisation mit Sitz in Berlin. Dazu gehöre es beispielsweise, systematisch Leistungen zu kürzen oder den Wert des Unfallwagens extra niedrig anzusetzen, damit eine Reparatur als unwirtschaftlich gilt. Sofern den Geschädigten keine Teilschuld trifft, muss der Unfallgegner die Rechtsanwaltskosten zahlen. Vor allem sollte niemand vor Ort verbindliche Zusagen an den gegnerischen Versicherer abgeben. Der melde sich zuweilen schon am Unfallort, um die komplette Abwicklung zu übernehmen. So soll der Geschädigten keine Zeit haben, sich über seine Rechte zu informieren, so die Stiftung. Die Versicherung des Unfallgegners sei auch nicht Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer, sondern wolle die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen. Deren geschulte Sachbearbeiter seien in der Regel dem Unfallopfer ohne anwaltliche Hilfe weit überlegen.
Diese Woche:Verbraucherschützer raten: Anwalt einschalten
Auch bei einem unverschuldeten Unfall sollten Autofahrer stets einen Rechtsanwalt einschalten, empfiehlt die Stiftung Warentest. Viele Versicherungen setzten mittlerweile alles daran, um geringere Entschädigungen zahlen zu müssen.
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