Crashtest Leichtmobil:Fiasko im Plastikfloh

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Bei einem Crash-Versuch des ADAC kollabiert das französische Mini-Auto durch den Frontalzusammenstoß mit einem Kleinwagen.

Fahrer von Leichtmobilen, die von Februar 2005 an schon von 16-Jährigen mit einem Führerschein der Klasse S gefahren werden dürfen, sind bei einer Kollision extrem gefährdet. Das hat der ADAC bei einem Frontal-Crashtest eines so genannten Microcars, dem rund 12.000 Euro kostenden JDM Albizia, gegen einen Kleinwagen herausgefunden. Die Belastungen auf den Körper des Dummys im Mini-Auto hätten im Ernstfall zu schwersten Verletzungen geführt.

Ein Bild echten Grauens: Crash-Test Kleinwagen gegen Leichtmobil (Foto: Foto: ADAC)

Eklatante Gefahr

Die Karosserie des Testfahrzeugs zeigte beim Crash mit 40 Stundenkilometern eklatante Schwächen. Die Rahmenkonstruktionen des Vorderbaus und der Fahrgastzelle hielten der Belastung nicht stand. Dadurch reduzierte sich der Überlebensraum und das Getriebe drang in den Innenraum ein. Der Kopf des Fahrers schlug auf das um zehn Zentimeter in den Innenraum eindringende Lenkrad auf.

Einzelteile wie Auspuff und Kraftstofftank lösten sich aus den Halterungen. Der Tankinhalt, beim Test aus Sicherheitsgründen Wasser, trat dabei aus. Bei einem wirklichen Unfall hätte das für zusätzliche Gefahr gesorgt.

Kein Airbag, kein Gurtstraffer

Auf Grund dieser katastrophalen Ergebnisse fordert der ADAC, den Insassenschutz bei Leichtmobilen - die bei einem Maximaltempo von 45 km/h grundsätzlich zweisitzig sein müssen - dringend zu verbessern. Dazu müsste die Gewichtsbeschränkung von maximal 350 Kilogramm Leergewicht gelockert werden. Dann könnten die Hersteller derartiger Fahrzeuge stabilere Materialien verwenden und bewährte Schutzsysteme wie Airbag und Gurtstraffer einbauen.

Alternative Kleinwagen

Im übrigen könnten bei einer Lockerung der Gewichtsbeschränkung auch sichere Kleinwagen für Besitzer der Führerscheinklasse S in Frage kommen. Diese Fahrzeuge, die bereits über ein hohes Sicherheitsniveau verfügen, könnten leicht auf die vorgeschriebenen 45 Stundenkilometer gedrosselt werden. Die Drosselung könnte dann nach dem Erwerb des 'erwachsenen' Führerscheins beseitigt werden, so dass nicht unbedingt ein neues Fahrzeug fällig ist.

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