Die Wetterdienste sind sich einig: Der Februar wird kalt und winterlich. Viele Autofahrer in den kälteren Regionen Deutschlands müssen ihre Autos dann wieder regelmäßig vor der Fahrt von Schnee und Eis befreien. Und zwar komplett, schließlich darf die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt sein, müssen alle Licht- und Kennzeichen zu sehen sein und darf kein auf dem Dach verbliebener Schnee zum Ärgernis für den Hinterherfahrenden werden. Oder für den Fahrer selbst, wenn der Schnee bei einer starken Bremsung vom Dach über die Windschutzscheibe rutscht.
Es gibt angenehmere Aufgaben, als beim Eiskratzen und Schneekehren minutenlang in der Kälte zu verharren. Viele Autofahrer erliegen in diesen Momenten einer Verlockung: Man könnte ja schon mal den Motor starten und die Heizung laufen lassen, damit Schnee und Eis schneller schmelzen und das - durchaus auch laute - Eiskratzen nicht so lange dauert. Außerdem werden vielleicht auch der Innenraum und der Motor schneller warm.
Das Problem: Laut StVO ist es verboten, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen. Zudem wirft es weitere Fragen auf: Verschleißt der Motor dadurch weniger oder sogar mehr? Und gibt es andere Möglichkeiten, schnell für einen mollig warmen Innenraum zu sorgen? Fragen und Antworten.
Was sagt die StVO zum Warmlaufenlassen des Motors im Stand?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) äußert sich zu diesem Thema strikt und unmissverständlich. Paragraf 30 der StVO besagt: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen." Tausende Autofahrer verstoßen also an kalten Wintermorgen eindeutig gegen die StVO - und riskieren neben einem Streit mit den Nachbarn auch ein Bußgeld.
Wie hoch ist die Strafe?
Abschreckend wirkt die Strafe freilich nicht. Wer von der Polizei oder einem Ordnungsbeamten erwischt wird, wenn er den Motor seines Autos unnötigerweise im Stand warmlaufen lässt, zahlt lediglich ein Bußgeld von zehn Euro. Dieselbe Summe wird fällig, wenn zum Fahren nur ein "Guckloch" in die Frontscheibe gekratzt wurde. Ein zugeschneites Kennzeichen kostet fünf Euro, ein nicht vom Schnee befreites Autodach 25 Euro. Punkte oder gar ein Fahrverbot drohen nicht.
Nützt oder schadet es dem Motor, ihn im Stand warmlaufen zu lassen?
"Ein Kaltstart bedeutet für den Motor eine Extrembelastung", sagt Vincenzo Lucà vom TÜV Süd. Wenn das Auto steht, hält diese starke Belastung umso länger an, da das Triebwerk bei Leerlaufdrehzahl deutlich langsamer warm wird als während der Fahrt.
Das begünstigt schnelleren Verschleiß - aus mehreren Gründen: Das noch dickflüssige Öl gelangt nicht an alle Schmierstellen. Dann reiben beispielsweise Gleitlager ungeschmiert aufeinander, was die Bauteile leiden lässt. Bei einem kalten Ottomotor kondensiert zudem immer etwas Treibstoff im Ansaugtrakt oder an den Zylinderwänden. Damit der Motor überhaupt starten kann, muss ihm deshalb mehr Kraftstoff zugeführt werden. Dieser verbrennt aber nicht vollständig, was zu einer Ölverdünnung führt. Auch der Auspuff kann schneller rosten, weil sich Kondenswasser im kalten Abgastrakt sammelt.
Warum sind die Abgase besonders schädlich, wenn der Motor nach dem Kaltstart eine Weile nur im Standgas läuft?
"Im Stand läuft der Katalysator des Autos noch nicht mit. Er muss erst auf eine Mindesttemperatur erwärmt werden, um effizient arbeiten zu können", sagt Lucà. Bis es soweit ist, stößt das Auto bis zu 70 Prozent mehr Schadstoffe aus als bei warmem Motor.