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Kürzere Arbeitszeit

Azubi in Teilzeit

Foto: Adobe Stock

Flexible Arbeitszeiten in der Ausbildung bieten Chancen für junge Eltern, Pflegende und Geflüchtete

Wer einen Beruf erlernen will, muss früh aufstehen, zur Ausbildungsstätte eilen und den ganzen Tag arbeiten. Doch das geht bei vielen Menschen nicht. Weil sie kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen, einen zusätzlichen Sprachkurs benötigen oder ein Handicap haben. Was früher automatisch ein Ausschlusskriterium bedeutete, ist heute kein Problem mehr. Denn jede Ausbildung im dualen System kann mittlerweile in Teilzeit absolviert werden. Die Arbeitszeit wird flexibel verkürzt, wodurch sich jedoch die Ausbildungsdauer verlängert. Damit bieten sich neue Chancen für Menschen, denen eine Vollzeitlehre aufgrund ihrer persönlichen Situation nicht möglich ist. Der akute Mangel an Facharbeitern macht es möglich.


Früher galten sie als Problemfälle, die für eine normale Berufsausbildung nicht infrage kamen: Alleinerziehende, junge Eltern, pflegende Angehörige, Menschen mit Lernbeeinträchtigung oder Behinderung und Zugewanderte ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Dazu zählen auch Auszubildende, die nebenbei erwerbstätig sein müssen oder wollen, um Geld dazuzuverdienen. Auch Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schwangere fielen durch das übliche Raster und konnten trotz Schulabschlusses nicht wie gewünscht ins Berufsleben einsteigen. Dabei gilt ein Berufsabschluss als Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben und beruflichen Aufstieg. Gerade junge Mütter und Väter zeigen sich oft überdurchschnittlich motiviert und wollen ihr Ziel erreichen, um eine Lebensgrundlage für die kleine Familie zu schaffen. Prinzipiell steht eine Ausbildung in Teilzeit jedem offen. Auch wer eine Ausbildung unterbrochen hat und diese wieder aufnimmt, kann eine Teilzeitausbildung beantragen.

Erst planen und beantragen

Um eine „vollwertige Berufsausbildung mit geringerer täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit im Betrieb als üblich“ – so die Definition der Teilzeitausbildung – absolvieren zu können, muss der angehende Azubi einen Betrieb finden, der zu einer Ausbildung dieser Art bereit ist. Im Gespräch stimmen der Ausbildungsinteressierte und der Ausbildungsbetrieb ab, unter welchen Rahmenbedingungen die Teilzeitlehre für beide Seiten möglich ist. Zentrale Bedeutung hat dabei die mögliche Ausbildungszeit pro Tag oder Woche.

Ausbildung

Foto: RAEng Publications/Pixabay

Grundsätzlich kann die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verkürzt werden bis zur Hälfte der üblichen Arbeitszeit. In diesem Rahmen sollen sich Azubis mit den wesentlichen Betriebsabläufen in vertretbarer Zeit vertraut machen können. Der Ausbildungsplan muss vom Ausbildungsbetrieb für die Zeiten in Betrieb und Berufsschule angepasst werden. Wenn sich Lehrling und Betrieb über das vereinbarte Teilzeitmodell einig sind, muss die Teilzeitausbildung beantragt werden. Welche Stelle dafür zuständig ist, regelt das Berufsbildungsgesetz, beispielweise die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer.


Die Ausbildungszeit in der Berufsschule findet meist in Vollzeit statt und kann in der Regel nicht verkürzt werden. Die Schulen sollen aber nach Möglichkeit die persönlichen Bedürfnisse und Belange des einzelnen Azubis berücksichtigen und bei Bedarf individuelle Lösungen anbieten. Wird die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verkürzt, verlängert sich die Ausbildungsdauer insgesamt entsprechend – maximal auf das Eineinhalbfache der regulären Zeitspanne. Beispiel: Eine auf drei Jahre ausgelegte Ausbildung darf also höchstens viereinhalb Jahre dauern. Wer besonders motiviert und effektiv seine Ziele verfolgt, kann auch im Teilzeitmodell die Lehrzeit verkürzen und so innerhalb der üblichen Vollzeitausbildungsdauer seinen Abschluss erreichen.

Unterstützung für Grundbedarf und Miete

Bei reduzierter Arbeitszeit kann der Ausbildungsbetrieb die Vergütung kürzen und etwa anteilig an die geleisteten Stunden anpassen. Hier ist das Verhandlungsgeschick des künftigen Azubis gefragt: Auch ungekürzte Ausbildungsvergütungen werden häufig vereinbart. Reicht das Lehrlingsgehalt nicht für den Lebensunterhalt, kann der Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Ein Betrag für den Grundbedarf und ein Mietzuschuss helfen, über die Runden zu kommen. Zusätzlich können Fahrtkosten erstattet werden. Durch die Ausbildung in Teilzeit eröffnen sich für Betriebe neue Wege zur Fachkräftesicherung. Eine gute Perspektive, um dem Facharbeitermangel entgegenzuwirken.


Silvia Schwendtner

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