Genmais bleibt in Deutschland verboten: Ein zweites Gericht hat den Eilantrag des US-Saatgutherstellers gegen das Verbot abgelehnt.
Das Genmais-Verbot von Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) hat vor Gericht weiter Bestand. Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag in einer Eilentscheidung, dass die Sorte MON 810 des Saatgutkonzerns Monsanto vorerst nicht mehr weiter in Deutschland angebaut werden darf. Das hatte zuvor bereits das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Die Maissorte war jahrelang die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die kommerziell in Deutschland angebaut werden durfte.
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Der US-Agrarkonzern Monsanto hatte sich gegen das Verbot unter anderem mit der Begründung gewehrt, dass es keine gesicherten wissenschaftliche Beweise dafür gibt, dass von der Maissorte möglicherweise Gefahren für Tiere oder andere Pflanzen ausgehen. Der Konzern hat in die Pflanze ein Gen eingebaut, das ein Gift gegen einen speziellen Mais-Schädling produziert. Ministerin Aigner hatte den Anbau verbieten lassen, weil sie befürchtet, dass es durch den Anbau der genveränderten Sorte nicht abschätzbare Risiken für Tiere und andere Pflanzen geben könnte.
Aigner zeigte sich am Donnerstag zuversichtlich, dass das Verbot auch im Hauptverfahren Bestand haben wird. Darüber wird nach ihren Worten voraussichtlich im Herbst vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht verhandelt.
Das Lüneburger Richter erklärten, nach derzeitigen Kenntnisstand werde die Klage von Monsanto gegen das Anbauverbot auch im Hauptverfahren "voraussichtlich keinen Erfolg" haben. Für das Verbot müsse es keine abgesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt geben. Auch das von Monsanto geltend gemachte wirtschaftliche Interesse sei in diesem Zusammenhang nur von "geringem Gewicht".
Monsanto hatte stets betont, es gebe keine wissenschaftlichen Beweise für eine mögliche Gefahr, die von MON 810 ausgeht. Nach jüngsten Angaben des US-Konzerns ist die Maissorte in sechs EU-Ländern verboten, ansonsten hätten weltweit Behörden MON 810 als sicher eingestuft - darunter in der EU, in Japan, in den USA und Kanada.
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(Reuters/dpa/beu)
Machtkampf in der Linken
@koushi:
Die Ironie ist mir nicht entgangen, nur gefriert mir das Lächeln, beim Ausblick auf die Auswirkungen, wenn man das Prinzip umkehrt. So wie es gerade versucht wird.
Ich sehe das nicht nur ähnlich, sondern genau so wie sie.
Mein Beitrag war eigentlich ein wenig sarkastisch gemeint, da es meiner Ansicht gar keinen Zweifel daran geben kann, dass erst die Antragsteller die Unbedenklichkeit und nicht die Gegner die Gefährlichkeit beweisen müssen. Alles andere ist meiner Meinung nach eine Pervertierung des Rechtssystems. Aber ich denke, Sie sehen das ähnlich. Mich hätte nur interessiert, mit welchen (pseudo)juristischen Argumenten man ein so umgekehrtes Verfahren rechtfertigen möchte...
@koushi: Grundsätzlich ja. Nur wenn es um viel Geld geht und die Lobbyisten in Brüssel so versagt haben, dann versucht man halt dieses Prinzip umzudrehen.
aber sollte nicht erst bewiesen sein, dass das Zeug unbedenklich ist und nicht umgekehrt?
Kleiner Trost für die Gentechnik-Freunde: Die Genkartoffeltests gehen weiter.