Melderegister für Behandlungsfehler:"Registrieren heißt lernen"

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Pfusch bei Operationen, Vergabe falscher Medikamente: Ärztefehler sind keine Seltenheit. Der Patientenbeauftragte Zöller will sie nun öffentlich machen - mit einem bundesweiten Melderegister.

Ärztefehler sind keine Seltenheit. Bei Operationen wird geschlampt, falsche Medikamente werden verabreicht oder fehlerhafte Diagnosen gestellt. Etwa bei jeder zehnten medizinischen Versorgung in der EU erleiden Patienten nach früheren Angaben von EU-Kommissarin Androulla Vassiliou Schäden.

OP-Klemme im Bauch des Patienten: So augenscheinlich wie auf dieser - zum Glück gestellten Röntgenaufnahme - sind Ärztefehler selten. (Foto: Foto: ddp)

Da kann es für Mediziner hilfreich sein zu wissen, an welchen Stellen und in welchen Situationen es heikel werden kann - und daher erhöhte Aufmerksamkeit gefordert ist. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU) fordert daher nun ein bundesweites Melderegister für ärztliche Behandlungsfehler.

Die Daten sollten zunächst anonym, ohne Namensnennung des Arztes, dokumentiert und veröffentlicht werden, sagte Zöller der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. "Registrieren heißt lernen", wird der CSU-Politiker zitiert. "Wir brauchen eine neue Fehlerkultur."

Die Einführung eines öffentlich zugänglichen Melderegisters müsse im Patientenrechtegesetz verankert werden, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll, betonte der Gesundheitspolitiker.

Der Ende 2009 ernannte Patientenbeauftragte will sich außerdem dafür einsetzen, dass Kassenpatienten für jede Arztbehandlung eine Rechnung ausgestellt bekommen. "Seit der Honorarreform ist dies ohne bürokratischen Aufwand umsetzbar", sagte Zöller. Privat abgerechnet werden solle allerdings nicht, denn dies würde bedeuten, dass der Patient auf einem Teil der Kosten sitzenbleibe.

Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen der Bundesärztekammer beschweren sich in Deutschland immer mehr Patienten über Behandlungsfehler. Die Fallzahl stieg 2008 allein bei ärztlichen Schlichtungsstellen um 5,1 Prozent. Von etwa 7100 Fällen, die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern dann tatsächlich bearbeiteten, wurden allerdings nur 29 Prozent als Behandlungsfehler eingestuft.

Viele Verdachtsfälle werden allerdings auch gleich vor Gericht oder in außergerichtlichen Verfahren ausgetragen, so dass die Bundesärztekammer die Gesamtzahl der Beschwerden über Ärztepfusch im Jahr 2008 auf etwa 40.000 Fälle schätzt. Die meisten Fehlervorwürfe gab es bei Hüft- und Kniegelenksbehandlungen.

© sueddeutsche.de/APD/dpa/gal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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