Wirtschaftskriminalität:EU will hart durchgreifen

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Kriminelle Machenschaften in Unternehmen könnten bald härter bestraft werden. Justizministerin Zypries zufolge könnte die EU Deutschland zu schärferen Gesetzen zwingen.

Harald Schwarz

Firmen, die mit kriminellen Machenschaften wie Korruption oder Betrug auffallen, müssen mit härteren Strafen rechnen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) lehnt zwar ein spezielles Unternehmensstrafrecht weiterhin ab. Sie hält es aber für möglich, dass solche Regelungen durch die Hintertür von der EU-Kommission in Deutschland eingeführt werden.

Justizministerin Zypries kündigte an, kriminelle Machenschaften in Firmen würden bald härter bestraft. (Foto: Foto: AFP)

Die Justizministerin sagte am Freitag auf einer Veranstaltung der Prüf- und Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PWC) zum Thema Wirtschaftskriminalität in Frankfurt, in den meisten Industriestaaten könnten sich juristische Personen, etwa Unternehmen, ähnlich wie Individuen strafbar machen. Nach deutschem Recht ist das nicht so. Hierzulande werden wirtschaftskriminelle Taten von Firmen als Ordnungswidrigkeit behandelt und daher nur Geldbußen ausgesprochen. Würden die Machenschaften als Straftat gewertet, könnten die Zahlungen viel höher ausfallen.

Die Praxis zeige, dass "gerade im Zusammenhang mit Korruptionsverfahren größeren Ausmaßes" die deutschen Gerichte immer öfter Geldbußen verhängten, sagte die Ministerin. Die SPD-Politikerin verwies auf den Fall Siemens, bei dem wegen schwarzer Kassen in der Kommunikationssparte eine Geldbuße von 201 Millionen Euro verhängt wurde. "Dies zeigt, dass auch unser Ordnungswidrigkeitenrecht ein scharfes Schwert ist, um Wirtschaftskriminalität angemessen zu ahnden", erklärte sie. Ein Unternehmensstrafrecht sei also nicht nötig.

Vorbild USA

Zypries räumte aber ein, dass es künftig nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten auch in Europa ein solches Unternehmensstrafrecht geben könnte. In den USA macht sich eine Firma strafbar, wenn Mitarbeiter eines Konzerns im Dienst eine Straftat begehen. Was das bedeutet, erlebt Siemens wegen der Korruptionsaffäre derzeit hautnah im Umgang mit der amerikanischen Börsenaufsicht SEC. Von ihr droht dem Münchner Konzern eine deutlich höhere Geldbuße als die bereits hierzulande verhängten 201 Millionen Euro. Der Technologiekonzern bemüht sich um einen Vergleich mit der SEC.

Zypries stellte klar, dass sie auf europäischer Ebene die Einführung amerikanischen Rechts verhindern wolle. Doch sei die Debatte über den EU-Richtlinien-Vorschlag zum Umweltstrafrecht "nur ein erster Vorgeschmack darauf, dass wir in Zukunft häufiger nach Brüssel blicken werden, wenn es um das Wirtschaftsstrafrecht" gehe. Bislang sei dieser Bereich noch kaum durch Europa geprägt, weil die Zuständigkeit für das Strafrecht grundsätzlich bei den Mitgliedsstaaten liege.

Zypries sagte voraus: "Dies wird sich aber in Zukunft ändern." So habe der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass die EU auch dort strafrechtliche Sanktionen vorschreiben dürfe, "wo dies zur Bekämpfung von schweren Beeinträchtigungen von Gemeinschaftszielen notwendig ist". "Ich halte es daher für gut möglich, dass die Kommission auch Vorschläge zum Wirtschaftsstrafrecht vorlegen wird, wenn sie dies für die Durchsetzung etwa der Binnenmarktpolitik für erforderlich hält", erklärte die Ministerin. Damit müsse sich die Bundesregierung dann auseinandersetzen.

Verpfeifen erwünscht

Dass Firmen, die mit wirtschaftskriminellen Machenschaften auffallen, künftig eine härtere Gangart droht, glaubt auch der PWC-Experte Steffen Salvenmoser. Dies bedeute zwar nicht, dass Vertreter solcher Unternehmen ins Gefängnis geschickt würden. Doch es könne deutlich höhere Geldbußen als derzeit geben. Zudem könnten Firmen häufiger und für längere Zeit als bislang von Auftragsvergaben ausgeschlossen werden. Zypries verwies auch auf die Modernisierung des GmbH-Rechts, das der Bundestag Ende Juni beschlossen hat. Mit der Reform seien die Ausschlussgründe für die Berufung zum Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und zum Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) erweitert worden.

Die Ministerin räumte ein, dass es mit manchen politischen Projekten im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität nur schleppend vorangeht. Dies gilt beispielsweise für das Delikt der Abgeordnetenbestechung. Zypries möchte auch das Anzeigerecht eines Arbeitnehmers gesetzlich regeln, der als Beschäftigter in seinem Unternehmen von Straftaten erfahren hat und darüber Behörden oder Medien informiert. Das wird auch Whistleblowing genannt.

Zypries zufolge sind die meisten Gammelfleischskandale und auch die jüngste Datenschutzaffäre aufgeflogen, weil Mitarbeiter ihre Firmen auf diese Weise verpfiffen hätten. Ihr Vorschlag dazu werde im Bundestag aber "nicht sonderlich begrüßt", berichtete die Justizministerin.

© SZ vom 23.08.2008/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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