Die Brauerei Härle aus Leutkirch im Allgäu hat ihr Bier bisher mit einem Wörtchen beworben: "Bekömmlich" stand auf den Flaschen. Das darf sie nun nicht mehr. Denn das Landgericht Ravensburg hat entschieden, dass solche Werbung gegen eine europäische Verordnung verstoße. Diese verbietet gesundheitsbezogene Angaben zu Alkohol wie Wein und Bier - und "bekömmlich" sei ein solcher Hinweis.
Ein Problem mit dem Wort hatte der Verband Sozialer Wettbewerb: Der Begriff verschweige die Gefahren des Trinkens von Alkohol, argumentierte er. Der Europäische Gerichtshof habe bereits entschieden, dass auch ein Wein nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden dürfe. Angaben, die sich auf die Gesundheit beziehen, seien für alle Getränke verboten, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten. Natürlich dürfe Bier beworben werden, nur eben nicht mit angeblich gesundheitlichen Vorteilen, sagte die Geschäftsführerin des Verbands, Angelika Lange. Daher ließ der Verband per einstweiliger Verfügung die Werbung untersagen.
Dagegen wehrte sich der Geschäftsführer der Brauerei, Gottfried Härle. Er definiert "bekömmlich" etwas anders als der Verband Sozialer Wettbewerb. Bier habe doch - anders als Wein - keine Säure. "Bekömmlich" beziehe sich auf den Geschmack und bedeute, das wisse ja jeder Biertrinker, dass es wohl bekommt. Die Richter sahen das anders.