Eine Frage der Ehre:Wohl bekomm's!

Servicekraft Gastronomie

Geht es beim Bier um die Gesundheit oder nur um den Genuss? Das muss nun höchstrichterlich entschieden werden.

(Foto: Axel Heimken/dpa)

Wenn Bier und seine Werbung vor Gericht kommen, geht es um mehr als nur das Getränk. Es geht um Grundsätzliches wie Gesundheit und Wein und um den Europäischen Gerichtshof.

Von Max Hägler

Es muss ein recht gemütlicher Sonntagvormittag gewesen sein für Barack Obama, damals im Juni, als die Bayern ihn beim G7-Gipfel vereinnahmten: Brezn auf dem Tisch, Sonne am Himmel über Krün, und dann ein Weißbier, ordentlich eingeschenkt. Es schien einigermaßen zu schmecken, jedenfalls prostete der US-Präsident mit breitem Lachen in die Kameras. Eine Halbe hat noch keinem geschadet, werden sie ihm zugerufen haben. Und: Wohl bekomm's! Wie man das halt so macht.

Oder sollte man besser sagen: Wie man das noch macht? Denn das mit dem Wohlbekommen, also dem Bekömmlichsein von Gerstensaft, ist gerade Gegenstand hoher Gerichte. Ein Verband namens Sozialer Wettbewerb, aus Berlin übrigens, hat der kleinen Brauerei Härle aus Leutkirch in Oberschwaben letzthin eine einstweilige Verfügung schicken lassen: "Bekömmlich" dürfen sie ihr Bier seitdem nicht mehr nennen. Der Europäische Gerichtshof habe nämlich schon für Wein entschieden, dass "bekömmlich" eine gesundheitsbezogene Angabe sei, was aber bei Getränken mit mehr als 1,2 Prozent Volumenprozent Alkohol verboten sei. Und was für Wein gelte, gelte auch für Bier, so der Verband.

Was nun dem Brauer Gottfried Härle nicht einleuchtet, den die Verfügung traf "wie der Blitz aus heiterem Himmel". Beim Bier gebe es doch keine Säure, das sei gar nicht vergleichbar, argumentiert der Mann, dessen Familie in vierter Generation braut. Und überhaupt wüssten Biertrinker doch, wie das mit dem bekömmlich gemeint sei: Es gehe ums Wohlbefinden. Er meinte damit wahrscheinlich diesen angenehmen Lebenszustand: Breze, Sonne und Bier, samt sanfter Wirkung des Alkohols. Entsprechend hat sich der Brauer gewehrt, die Sache ist an diesem Donnerstag vor dem Landgericht Ravensburg verhandelt worden. Im Duden haben sie da sogar nachgeschlagen, zwecks Definition, ein Urteil wird aber erst am Dienstag verkündet. Wobei Härle klargestellt hat, dass er sich nicht auf einen Vergleich einlässt: Es gehe schließlich um die Frage, wie man "ein Volksgetränk" bezeichnen dürfe. Apropos Lebenszustand: Obama war ganz nüchtern an dem Sonntag damals; ihn konnten Härle und sein Anwalt also nicht als vorbildlichen Biertrinker anführen vor Gericht: Der Präsident bekam Alkohlfreies in sein Weißbierglas eingeschenkt. Das steigert zwar auch ein wenig das Wohlbefinden, ist aber eben doch kein richtiges Bier.

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