Versicherungsschutz:Achtung, Trickdiebe

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Wer Langfinger zu Besuch hatte, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Nur dann zahlt die Versicherung. (Foto: Nicolas Armer/dpa)

Bei Raubüberfällen hilft die Hausrat-Police. Wer sich aber hereinlegen lässt, bleibt auf dem Schaden sitzen.

Von Anne-Christin Gröger, Köln

Es klingt unlogisch: Wer unterwegs beim Einkauf auf der Straße von einem Kriminellen mit dem Messer bedroht und ausgeraubt wird, kann darauf hoffen, dass ihm der Hausratversicherer das gestohlene Handy, den teuren Laptop oder das entwendete Portemonnaie ersetzt. Und das, obwohl sich das Opfer gar nicht in den eigenen vier Wänden aufgehalten hat. Wer hingegen eine Party schmeißt und hinterher bemerkt, dass ein Besucher wohl das teure iPad hat mitgehen lassen, bleibt auf dem Verlust sitzen.

Denn: Die Hausratversicherung zahlt nur bei einem Diebstahl nach Einbruch, also wenn Spuren an Türen oder Fenstern nahelegen, dass sich ein Krimineller unerlaubt Zutritt zur Wohnung verschafft hat. Die Police springt auch ein, wenn Gewalt im Spiel war. Das kann der Fall sein, wenn ein Räuber das Messer aus der Tasche zieht oder mit Schlägen droht, sollte er das Gewünschte nicht erhalten. "Schon die Androhung von Gewalt reicht, damit der Leistungsfall eintritt", erklärt Benjamin Flemig, Leiter der Ergo-Regionaldirektion Cottbus.

"Zuerst ärgern sie sich über ihre eigene Dummheit, dann über den Versicherer, der nicht zahlt."

Voraussetzung ist, dass die Bestohlenen gleich Anzeige bei der Polizei erstatten. "Außerdem müssen sie eine Liste erstellen, in der sie aufzählen, welche Dinge entwendet wurden", sagt er. "Diese Aufzählung müssen sie so schnell wie möglich beim Versicherer einreichen." Auch Kaufbelege oder Fotos, auf denen der Versicherte mit dem gestohlenen Gegenstand zu sehen ist, helfen, gegenüber dem Versicherer glaubwürdig zu wirken.

In Standard-Policen häufig nicht mitversichert ist dagegen Trickdiebstahl. Deswegen gebe es bei den Versicherten oft großen Frust, berichtet der Düsseldorfer Versicherungsmakler Johannes Brück. "Zuerst ärgern sie sich über ihre eigene Dummheit, dann ärgern sie sich auch über den Versicherer, der nicht zahlt", sagt er.

Um klassischen Trickdiebstahl handelt es sich, wenn Kriminelle beispielsweise an der Wohnungstür angeben, von den Stadtwerken zu sein und die Wasseruhr ablesen zu wollen. Einer lenkt den Bewohner ab, während der andere auf der Suche nach Wertsachen durch die Zimmer streift. Eine bekannte Masche ist auch, dass sich Täter auf der Straße als Pannenhelfer verkleiden, die das liegen gebliebene Auto in einem unbeobachteten Moment leerräumen.

Weil es so oft Streit um dieses Thema gibt, ändern manche Unternehmen derzeit ihre Geschäftspolitik. "Es gibt die Tendenz bei einigen Gesellschaften, Trickdiebstahl über Zusatzbausteine in der Hausratversicherung mitzuversichern", sagt Brück. Bei der Ergo etwa können besonders sicherheitsliebende Kunden für Tricksereien, die an der Wohnungstür passieren, zusätzlichen Schutz bekommen. "Dann sind Schäden bis zu 1500 Euro mitversichert", sagt Flemig. Die Versicherungsprämie erhöht sich abhängig vom Anbieter und beträgt bei Ergo 15 Euro pro Jahr.

Auch wenn die Gesellschaften derzeit an den Bedingungen arbeiten, dauert es wohl noch eine Weile, bis Trickdiebstahl in allen Verträgen mitversichert ist. Solange sollten Kunden nicht versuchen, den Versicherer im Nachhinein auszutricksen, rät Brück. "Die meisten Menschen sind ehrlich", sagt er. "Wenn ihnen ein Halunke im Café die über dem Stuhl hängende Handtasche klaut, rufen sie die Polizei und schildern den Beamten genau diese Version." Später dem Versicherer weismachen zu wollen, man sei von einem maskierten Menschen mit einem Messer überfallen worden, mache keinen Sinn, weil der Versicherer immer Einblick in die Polizeiakten hat. "Eine Mauschelei kommt fast immer raus."

Auch für Schäden durch Vandalismus in der Wohnung kommt der Hausratversicherer auf. Einbruchsopfer sollten alle Schäden möglichst genau mit der Kamera dokumentieren. "In unklaren Fällen behält sich der Versicherer vor zu prüfen, ob Haus oder Wohnung ordentlich verschlossen oder Fenster zum Einbruchszeitpunkt nur gekippt waren", sagt Versicherungsmann Flemig. "War das nicht der Fall, kann das die Leistung einschränken."

Wird das Handy aus dem Auto gestohlen, hilft eine Police. Geld oder Gold wird nicht ersetzt

Werden Gegenstände aus dem parkenden Auto gestohlen, kommt es auf den Einzelfall an, ob der Kunde Ansprüche gegenüber der Hausratversicherung geltend machen kann. "Diebstähle aus Kraftfahrzeugen sind in der Regel dann versichert, wenn das Auto verschlossen in einem Parkhaus abgestellt worden war", sagt Versicherungsmakler Brück.

Außerdem kommt es darauf an, was für ein Gegenstand entwendet wurde. Kommt der maßgeschneiderte Anzug oder das teure Smartphone abhanden, kann das ein Fall für die Hausratversicherung sein. Nicht versichert hingegen sind in den meisten Fällen Bargeld oder Schmuck, die aus dem Auto gestohlen wurden. Um sicherzugehen, sollten Kunden jedoch immer genau die individuellen Bedingungen ihres Versicherungsvertrages prüfen, rät Experte Flemig.

© SZ vom 19.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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