Urteil in Münster:Zehntausende Beamte in NRW können mit mehr Geld rechnen

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Polizei-Übung in Düsseldorf: Besoldungsgesetz für Beamte ist rechtswidrig (Foto: dpa)

Polizisten, Lehrer, Staatsanwälte und Richter in NRW sollten im Unterschied zu anderen Landesangestellten eine Nullrunde in Kauf nehmen. Doch das Verfassungsgericht des Landes kippt die Sparpläne von Ministerpräsidentin Kraft.

  • Verfassungsrichter des Landes Nordrhein-Westfalen kippen Gesetz zur Beamtenbesoldung
  • Geplante Nullrunden und eine abgestufte Bezahlung für die oberen Besoldungsgruppen sind damit verworfen
  • Das Urteil betrifft alle Beamten ab Besoldungsgruppe A 11 und die Richter des Bundeslandes

Gericht kippt Nullrunden für Spitzenbeamte

Das Gesetz zur Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2013 und 2014 verstößt gegen die Verfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster verkündet. Geklagt hatten 92 Landtagsabgeordnete der Oppositionsparteien CDU, FDP und Piraten.

Scharfe Proteste gegen Sparpläne von Ministerpräsidentin Kraft

Als die rot-grüne Mehrheit 2013 im Landtag den Einsparungen bei den Beamten zustimmte, zeigte sich deren Lobby empört. Die Beamten wollten keine Nullrunde akzeptieren und skandierten "Lügen-Hanni", aus Protest gegen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). In einem Kampagnenvideo erklärt die kleine Tochter eines Polizisten, dass ihr Vater im Dienst oft Gefahren ausgesetzt sei - und auch bespuckt werde. Was Ministerpräsidentin Kraft vorhabe, sei doch irgendwie dasselbe, sagt die Kinderstimme.

Geplant waren Nullrunden für besser verdienende Beamte

Die Bezüge für die nicht beamteten Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes stiegen im Jahr 2013 um 2,65 und im Jahr 2014 um 2,95 Prozent. Das nun gekippte Gesetz sah für Richter sowie Beamte wie Polizisten, Lehrer und Staatsanwälte eine gestaffelte Anpassung vor. So sollten alle 5400 Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen in diesen beiden Jahren Nullrunden hinnehmen. Für die Beamten sollte nur in den unteren Tarifgruppen bis A 10 die Regelung des öffentlichen Dienstes gelten. Beamte in den Gehaltsstufen A 11 und A 12 sollten ein Prozent mehr erhalten, alle höheren Besoldungsgruppen sollten mit Nullrunden leben. Nach Angaben des Deutschen Beamtenbundes wären landesweit 226 000 Staatsdiener betroffen gewesen.

So begründet das Gericht seine Entscheidung

Nun können sich die Gegner des Gesetzes freuen. Das Land habe bei der Gesetzgebung zwar einen großen Spielraum, betonte Gerichtspräsidentin Ricarda Brandts in der Urteilsbegründung. Das Gesetz verstoße aber gegen Grundsätze der Besoldung. Auch sei das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen verletzt worden. Hier die ausführliche Urteilsbegründung als PDF.

Wie viel Geld bekommen die betroffenen Beamten nun?

Das ist noch offen. Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs bedeutet die Entscheidung nicht automatisch eine rückwirkende Erhöhung der Beamtengehälter. Der Gesetzgeber muss jetzt erneut über die Anpassung der Bezüge entscheiden. "Der Tarifvertrag muss nicht 1:1 übernommen werden", sagte Richterin Brandts.

NRW rechnet mit Nachtragshaushalt

Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) will nun bis Jahresende einen neuen Gesetzentwurf vorlegen. Dazu werde er nach der Sommerpause auch mit den Betroffenen verhandeln. Die unmittelbaren finanziellen Folgen des Urteils für den Landeshaushalt könne er noch nicht genau abzusehen, sagte Walter-Borjans. Er gehe aber davon aus, dass ein Nachtragshaushalt absehbar sei. Er wolle einerseits einen attraktiven öffentlichen Dienst erhalten, zugleich aber die Vorgaben der vereinbarten Schuldenbremse ab 2020 einhalten.

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