Tipps für den Immobilienkauf:Hinter der Fassade

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Vorsicht beim Immobilienkauf: Hinter der schönen Fassade vieler Angebote steckt häufig ein Haufen Ärger. (Foto: dpa)

In der Krise liebäugeln viele Deutsche mit dem Kauf einer Immobilie. Doch auf der Suche nach den besten Häusern tauchen immer häufiger unseriöse Angebote auf. Was Kauf-Interessenten beachten sollten.

Von Angelika Slavik

Ute und Michael Preissler hatten sich die Sache vermeintlich gut überlegt. Das Ehepaar wollte Geld anlegen und fürs Alter vorsorgen. Und weil überall die Rede davon war, dass Immobilien doch so eine schlaue Investition wären, haben sie zugeschlagen: zwei Zimmer, denkmalgeschützter Altbau, saniert, 230.000 Euro Kaufpreis. Nicht schlecht für eine Wohnung in Bayern. Der Status als denkmalgeschütztes Objekt sollte zusätzlich Steuervorteile bringen, so versprach es der Bauträger. Und die Mieteinnahmen sollten langfristig das Haushaltseinkommen der Preisslers aufbessern.

Klingt super? War es aber nicht.

Denn die erste Mieterin, die in die neue Wohnung der Preisslers zog, war Juristin - und die nahm Maß, ganz einfach aus Routine. Das Ergebnis ihrer Vermessung: Die Wohnung war nicht 53 Quadratmeter groß, wie die Preisslers gedacht hatten. Sondern sie maß bloß 44 Quadratmeter; Ute und Michael Preissler hatten fast zehn Quadratmeter mehr bezahlt, als sie tatsächlich bekommen hatten. Und die Steuervorteile wurden vom Finanzamt schließlich auch nicht so anerkannt, wie der Bauträger das behauptet hatte. Kurzum, es war ein ziemliches Desaster.

Geschichten wie die von den Preisslers, die in Wirklichkeit anders heißen, passieren immer wieder - und bedeuten für die Betroffenen oft schmerzhafte finanzielle Verluste. Und ja, manchmal auch jahrelange Gerichtsprozesse. Zumindest manchmal wären solche Fälle vermeidbar - was potenzielle Käufer bei der Immobiliensuche beachten sollten.

  • Geschäftspartner checken

Im Fall der Preisslers hatte der betroffene Bauträger bereits einen schlechten Ruf. Im Internet finden sich mittlerweile zahlreiche Meldungen von geschädigten Käufern. Verbraucherschützer empfehlen deshalb, sich nie auf nur eine Informationsquelle zu verlassen; besonders dann nicht, wenn diese Quelle der Verkäufer ist. Wer also die Anschaffung einer Immobilie in Erwägung zieht, sollte sich auch andere Projekte ansehen, die ein Bauträger vielleicht schon abgewickelt hat: Wurden dort die Zusagen in Bezug auf Fertigstellungstermine und Steuervorteile auch wirklich eingehalten? Gibt es Geschädigte oder anhängige Gerichtsprozesse?

  • Experten befragen

Ob die Steuervorteile bei einer vermeintlich genialen Finanzierungskonstruktion tatsächlich so üppig ausfallen wie versprochen, sollte vorab mit dem Finanzamt oder wenigstens mit dem eigenen Steuerberater abgeklärt werden. Gleiches gilt für die zu erwartenden Mieteinnahmen: Hier helfen der Blick in den Mietspiegel und unter Umständen auch ein unabhängiger Gutachter, der den Wert der Immobilie nach einer Begehung vor Ort einschätzt.

  • Keine Eile

Immer wieder versuchen unseriöse Anbieter, potenzielle Anleger am Telefon zu ködern. Anwälte berichten von Fällen, in denen morgens gekeilt wurde und schon abends beim Notar ein Kaufvertrag unterschrieben wurde. Zwar sind Notare verpflichtet, Kaufinteressenten alle Unterlagen 14 Tage vorher zur Ansicht und Prüfung zukommen zu lassen - oft werden aber Verträge vorgelegt, in denen auf dieses Recht mit einer vorformulierten Klausel verzichtet wird. Grundsätzlich gilt dabei: Lieber eine vermeintlich einzigartige Gelegenheit verstreichen lassen, als überstürzt zu unterschreiben.

Und was ist, wenn erst nach der Unterschrift Zweifel auftauchen? "Hat der Verbraucher einen formwirksamen Kaufvertrag über eine Immobilie geschlossen, den Darlehensvertrag aber noch nicht unterzeichnet, so darf der Verbraucher in diesem Stadium der Vertragsabwicklung nichts mehr, insbesondere nicht den Darlehensvertrag unterschreiben", sagt Rechtsanwalt Dietmar Klinger von der Kanzlei Eberhard Ahr in Bremen. Stattdessen solle man dem Verkäufer gegenüber klar und unmissverständlich erklären, dass man die Durchführung des Kaufvertrages verweigere und eine formelle Vertragsaufhebung bezüglich des Kaufvertrages verlangen.

  • Flexibel finanzieren

Auch wenn alle Geschäftspartner seriös sind, lauern beim Immobilienerwerb Fallstricke - etwa bei der Finanzierung. Viele Käufer unterschätzten die Bedeutung einer Sondertilgungsmöglichkeit, heißt es etwa beim Baugeldvermittler Interhyp. "Statt Geld mit ein bis zwei Prozent verzinst auf ein Sparkonto zu legen, sollte man besser tilgen. Das ist derzeit oft die lohnenswertere Geldanlage", sagt Interhyp-Chef Michiel Goris. Die Sondertilgung lohne doppelt: Denn zum einen sei die Zinsersparnis oft höher als die Rendite bei Spareinlagen. Und zum zweiten erhöhe sich der Tilgungsanteil an der monatlichen Kreditrate nach einer Sondertilgung schneller als zuvor - die Kreditnehmer wären also viel schneller schuldenfrei.

© SZ vom 29.12.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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