Telekom: Spitzelaffäre:Dreieinhalb Jahre Haft für den Oberschnüffler

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Die Telekom spionierte die Telefondaten von Journalisten, Gewerkschaftern und Aufsichtsräten aus. Das klingt nach einer systematischen Aktion, in die viele involviert sind - doch verurteilt wird nur einer.

Wer hatte die Unternehmensinterna der Presse zugespielt? Das Leck bei der Deutschen Telekom musste gefunden werden, und so wurden in den Jahren 2005 und 2006 vom Konzern mehr als 40 Personen über ihre Telefondaten ausspioniert, darunter Journalisten, Aufsichtsräte und Gewerkschafter. Nun hat das Landgericht Bonn in der Bespitzelungsaffäre ein Urteil gesprochen: Ein langjähriger Konzernmitarbeiter muss für dreieinhalb Jahre in Haft.

Ein Fernsehjournalist mit Kopfhörer steht vor einem Logo vor der Konzernzentrale der Deutschen Telekom in Bonn (Archivfoto aus dem Jahr 2008). Wegen der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom muss ein langjähriger Konzernmitarbeiter für dreieinhalb Jahre in Haft. (Foto: dpa)

Der 60-jährige ehemalige Abteilungsleiter für Konzernsicherheit, Klaus T., hatte im Prozess als Hauptangeklagter die alleinige Verantwortung für das illegale Ausspionieren übernommen. In das Strafmaß einbezogen wurden noch drei Fälle von Untreue und Betrug zu Lasten der Telekom.

K. steckte nach Feststellung des Gerichts wiederholt in großen Geldschwierigkeiten. Zu Lasten der Telekom steckte er Geld in die eigene Tasche. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Urteil bezieht sich auf sieben einzelne Fälle. Die Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke sowie gegen Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel waren schon vor dem Prozess eingestellt worden. Ihnen konnte der Staatsanwaltschaft zufolge kein Tatverdacht nachgewiesen werden. Beide hatten stets abgestritten, das illegale Vorgehen veranlasst oder von ihm gewusst zu haben. Die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte, die Klaus T. für das Ausspionieren eingespannt hatte, waren bereits zuvor jeweils wegen geringer Schuld gegen Zahlung eines Geldbetrags vorläufig eingestellt worden.

Klaus T. hatte schon am ersten Prozesstag die Verantwortung für das Ausspähen übernommen. Er sei im Auftrag von Ricke aktiv geworden, um ein Informationsleck aufzuspüren. Einen ausdrücklichen Auftrag für das Ausspionieren habe Ricke nicht erteilt. Die Bespitzelung von Journalisten, Aufsichtsräten und Betriebsräten über Telefonverbindungen sei ein "extremer Angriff auf die Presse- und Informationsfreiheit", hatte Staatsanwalt Ulrich Kleuser in seinem Plädoyer betont. Es sei ein "Super-Gau" gewesen, dass die Telekom über ein Jahr lang missliebige Journalisten habe ausspionieren lassen.

© sueddeutsche.de/dpa/Reuters/aum - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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