Taxi-Gewerbe:Mytaxi und Taxifahrer sehen sich im Januar vor Gericht wieder

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Das Logo der App MyTaxi auf einem Hamburger Taxi. (Foto: dpa)
  • Das Landgericht Frankfurt vertagt die Entscheidung über eine Klage gegen die Rabattaktionen der Daimler-App Mytaxi.
  • Die Vorsitzende Richterin deutet allerdings an, sie könnten rechtswidrig sein. Eine Entscheidung soll am 19. Januar fallen.

Von Jan Willmroth

Dieter Zetsche spricht gern über die Zukunft, das gehört zu seinem Job als Chef des Automobil- und Lastwagenherstellers Daimler. Er lässt inzwischen kaum mehr eine Gelegenheit aus, zu betonen, Daimler sei bald kein Autokonzern mehr. "Mercedes-Benz wandelt sich vom Automobilhersteller zum vernetzten Mobilitätsdienstleister", sagte er zuletzt im September bei einem Auftritt auf der Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt.

Was das heißt, können vor allem Stadtbewohner live beobachten. Sie sehen es zum Beispiel an den weiß-blauen Smarts von Car2Go, der Carsharing-Tochter von Daimler. Oder an der App Mytaxi, die inzwischen zum Konzern gehört und mit der dieser seine eigene Taxivermittlung unterhält. Der Anruf bei klassischen Taxizentralen entfällt, denen entgeht so das Geschäft. Daimler kämpft dabei aggressiv um Marktanteile und ist sogar bereit, die alte Allianz mit den Taxiverbänden zu riskieren. Seit diesem Frühjahr wirbt Mytaxi mit Rabatten von 50 Prozent für acht Wochen um neue Kunden.

Die traditionellen Taxizentralen und -genossenschaften halten das für existenzbedrohend und rechtswidrig. Sie haben vor mehreren Gerichten Klagen eingereicht und auf einstweilige Verfügungen gedrängt. Der Vorwurf: Taxipreise sind behördlich festgelegt; Rabatte auf diese Tarife halten die Taxizentralen für unlauteren Wettbewerb.

Eine Entscheidung soll es erst im Januar geben

Am Dienstag hat das Landgericht Frankfurt die Entscheidung über eine Unterlassungsklage der Frankfurter Taxigenossenschaft Taxi Deutschland, Anbieter der gleichnamigen App, vertagt. Der Streit geht damit in eine weitere Runde. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt, Anette Theimer, deutete allerdings an, die Aktionen könnten gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Durch die Rabatte würden die festgesetzten Beförderungsentgelte unterschritten. Das Gericht will seine Entscheidung am 19. Januar 2016 verkünden. Das Urteil wird dann bundesweite Wirkung haben.

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Zuvor hatte Taxi-Deutschland-Chef Dieter Schlenker erklärt, die 700 Taxizentralen Deutschlands seien durch die Rabattaktionen einem Verdrängungswettbewerb ausgeliefert. "Hat Mytaxi sie mit fortlaufenden Rabattaktionen erst einmal gegen die Wand gedrückt, können Verbraucher nur noch unter gewinnorientierten internationalen Großkonzernen wählen". Damit spielt er auch auf den Fahrtvermittler Uber an, gegen den Taxi Deutschland mit einer Klage im Juni erfolgreich vorgegangen war.

Mytaxi hat nach eigenen Angaben inzwischen einen Marktanteil von 40 Prozent unter deutschen Taxifahrern. Der Automobilkonzern Daimler hatte die Taxi-App im September 2014 übernommen und umwirbt Kunden derzeit mit Rabattaktionen. Mit Klagen gegen diese waren im September der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband in Hamburg und vor wenigen Tagen die Stuttgarter Taxizentrale gescheitert. Die Taxizentralen gehören traditionell zu den wichtigsten Kunden des Daimler-Konzerns.

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