Stromintensive Firmen in der Energiewende:Merkel will Netzentgelte reformieren

Streitpunkt stromintensive Unternehmen: EU und Gerichte trauen dem deutschen Modell der Befreiung von Netzentgelten nicht. Der Energiegipfel wird zur Herausforderung für Kanzlerin Merkel und Umweltminister Altmaier. Sie machen schon die ersten Zugeständnisse.

EU-Kommissare und Richter zwingen die Bundesregierung zum Umdenken bei der Befreiung energieintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Bundesumweltminister Peter Altmaier machte am Morgen den Anfang, er reagierte noch vor dem Energiegipfel mit Kanzlerin und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) an diesem Donnerstag. Der CDU-Politiker sagte im ZDF-Morgenmagazin, dass künftig auch stromintensive Unternehmen bei der Energiewende stärker belastet würden. Seiner Ansicht zufolge sollten jene Firmen etwa 700 Millionen Euro zusätzlich zur Energiewende beitragen. Ob die Regierung dabei den Unternehmen die Netz-Rabatte streicht oder sie auf anderem Wege besteuert, sagte Altmaier nicht.

Auch die Bundeskanzlerin reagierte am Donnerstagnachmittag. Sie erklärte sich bereit zu einer schnellen Reform der Netzentgelte. Die Regierung sei dabei, die Netzentgeltverordnung zu reformieren.

Altmaier und Merkel reagierten mit ihren Ankündigungen auf zwei Entscheidungen vom Mittwoch. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht erklärte die Befreiung jener stromintensiven Unternehmen für nichtig. Und die EU-Kommission überprüft, ob diese Befreiung eine unzulässige Staatshilfe darstellt. Als wären die Energiewende nicht schon komliziert genug. Das Großprojekt, für das Altmaier hauptverantwortlich ist, kommt nicht recht voran. Seit Monaten streitet die Regierung mit den Energiekonzernen über den Ausbau der Stromtrassen von Deutschlands Küsten im Norden in den Süden des Landes.

Auf dem Gipfel im Kanzleramt am Nachmittag spricht Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Vertretern von Wirtschaft und Umweltverbänden über den Fortschritt bei der Energiewende. Neben Rösler und Altmaier, die in den vergangenen Wochen eher Kontrahenten als Kollegen waren, nimmt Bauminister Peter Ramsauer (CSU) teil. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, soll über den Stand beim Netzausbau informieren.

Auf dem Gipfel soll auch über eine Begrenzung der Strompreise und über die Energieeffizienz von Gebäuden diskutiert werden. Vor allem die Begrenzung der Strompreiserhöhungen ist ein Thema - schließlich ist Wahlkampf, viele Bürger zahlen immer mehr. Auch darüber soll noch mit den Ländern gesprochen werden. Komme es zu einer Einigung, könnte das Gesetz zum August in Kraft treten, sagte Altmaier.

Dass sich die Beteiligten schon an diesem Donnerstag einigen, glauben Experten aber nicht. Am 21. März wollen Bund und Länder zusammen kommen und über die Energiewende reden. Ohne Ländervertretungen wird auf an diesem Donnerstag wohl nichts entschieden.

Der Beschluss, mit dem das OLG Altmaier in Nöte brachte, bezieht sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 2011 (PDF). Dieses befreit stromintensive Unternehmen von den Netzentgelten, wenn sie mehr als 7000 Arbeitsstunden und 10 Gigawattstunden Strom pro Jahr verbrauchen. Einem Bericht der Bundesnetzagentur (PDF) zufolge sparten jene subventionierten Unternehmen so im vergangenen Jahr etwa 440 Millionen Euro. Experten gehen davon aus, dass diese Summe 2013 sich verdoppele, weil immer mehr Unternehmen von der Befreiung profitieren wollten.

Durch die Entscheidung des OLG könnte damit bald Schluss sein: Das Energiewirtschaftsgesetz biete keine ausreichende gesetzliche Grundlage, sagten die Richter. Ihnen zufolge ist eine vollständige Befreiung von Netzentgelten aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Auch widerspreche das Gesetz europäischen Rechten. Ob die Regelung jedoch rechtskräftig ist oder nicht, entscheidet aber erst der Bundesgerichtshof. Im Falle einer Klage gegen das Gesetz, werden die Richter darüber entscheiden.

Auch die europäische Kommission prüft das umstrittene Gesetz. Sie hat gegen Deutschland ein Verfahren eingeleitet, das feststellen soll, ob die Ausnahmeregelungen wettbewerbsrechtlich in Ordnung sind. Die Kommission reagierte damit auf Beschwerden von Verbraucherverbänden und Energieunternehmen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: