Steuervorteile für Veranstaltungen:Wo Karneval draufsteht, darf kein Schlager drinstecken

Lesezeit: 2 min

Der Karneval hat Tradition und wird deshalb staatlich gefördert. Aber nur unter bestimmten Bedingungen. (Foto: dpa)
  • Der Staat fördert das Brauchtum, unter anderem durch geringere Steuersätze.
  • Doch diese Förderung steht Vereinen nur zu, wenn sie tatsächlich Brauchtumspflege betreiben, urteilte der Bundesfinanzhof.
  • Nicht jede Party eines Karnevalsvereins sei automatisch förderungswürdig.

Von Felicitas Wilke

Richter Hans-Hermann Heidner kommt aus Hannover und ist deshalb, das gibt er zu, nur bedingt mit den Gepflogenheiten des rheinischen Karnevals vertraut. Doch berufsbedingt hat er sich zuletzt intensiv damit auseinandergesetzt, was zu einer traditionellen Karnevalsfeier gehört. Da wären die Tanzmariechen, zählt er auf, die Prinzengarde, und das Dreigestirn aus Prinz, Bauer und Jungfrau, die das närrische Volk regieren. Wenn Schlagersänger die Narren mit massentauglichen Hits beschallen, höre es aber mit der Tradition auf.

Geht es nach Heidner, der am Bundesfinanzhof zu Steuerangelegenheiten Recht spricht, dann ist "nicht überall, wo Karneval draufsteht, auch Brauchtum drin". Deshalb hat das oberste Gericht für Steuersachen mitten in der jecken Jahreszeit entschieden, dass nicht alle Karnevalsfeierlichkeiten steuerlich begünstigt werden dürfen. Es wies damit die Klage der Karnevalsgesellschaft Alt-Paffrath aus Bergisch Gladbach zurück. Überwiegen bei einer Feier moderne Party-Elemente gegenüber traditionellen Programmpunkten, so das Gericht, dann müssen die Veranstalter in vollem Umfang Steuern zahlen.

Steuerpolitik
:Wer 2017 von der Steuerreform profitiert

Steuersenkungen und mehr Kindergeld entlasten zwar Familien, unter dem Strich zahlen aber viele drauf - vor allem in Ostdeutschland.

Von Cerstin Gammelin

Nun muss man wissen, dass das deutsche Recht bestimmte Vereine von der Körperschaftsteuer befreit und ihnen einen reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gewährt, wenn sie sich "selbstlos" der Brauchtumspflege und der Kulturförderung verschrieben haben.

Das gilt prinzipiell auch für närrische Vereine wie dem aus Alt-Paffrath. Wenn sie zur Festsitzung oder an Weiberfastnacht Essen und Getränke verkaufen, gilt für ihre Umsätze der ermäßigte Steuersatz. Und zwar "unstreitig", wie Richter Heidner betont. Feiern die Bergisch Gladbacher aber einmal im Jahr ihre "Nacht der Nächte", muss der Verein mehr Steuern zahlen. "Gewissermaßen hat der Henning uns den Hals gebrochen", sagt dazu Rudolf Pick, der Vorsitzende der Karnevalsgesellschaft Alt-Paffrath.

Nicht das Party machen, sondern das Brauchtum soll gefördert werden

Der Henning, das ist Olaf Henning, ein deutscher Partysänger, der nicht nur zum Karneval, sondern auch beim Après-Ski und auf Mallorca auftritt. Im Jahr 2009 sang er bei der "Nacht der Nächte", seitdem hatte das Finanzamt die Feier nicht mehr als Karnevalsauftritt durchgehen lassen. Hennings bekanntester Hit "Cowboy und Indianer" trägt zwar mit jedem zusätzlichen Kölsch zur Stimmung bei, das Brauchtum fördert er tendenziell weniger. "Es ist zugegeben ein schmaler Grat zwischen Brauchtumspflege und neuen Wegen, die auch Jugendliche anziehen", sagt der Vereinsvorsitzende Pick. Doch seine "Nacht der Nächte" biete "durchaus auch traditionelle Bestandteile", etwa einen festlichen Einzug und eine Ordensverleihung. "Wir praktizieren auch dort rheinisches Brauchtum", sagt Pick.

Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München sah das anders. Wenn auf einer Veranstaltung mehrheitlich zu Musik getanzt werde, die auch am Ballermann läuft, wenn neben Tanzmariechen auch Cheerleader ihr Können zeigten, dann sei das keine Karnevalstradition, findet Richter Heidner. "Der Gesetzgeber will schließlich nicht das Party machen, sondern das Brauchtum fördern", sagt er.

Also feiern sie in Bergisch Gladbach zum vollen Steuersatz. Pick hat gar keine Zeit, allzu enttäuscht über das Urteil zu sein, in etwa zwei Wochen steht die nächste "Nacht der Nächte" an. Bitter findet er nur, dass ein Kölner Gericht seinem Verein in erster Instanz recht gegeben hatte. Im fernen München stehe man der rheinischen Karnevalskultur anscheinend "etwas distanzierter" gegenüber, glaubt Pick.

© SZ vom 08.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Steuereinnahmen
:Schäubles großes Plus ist in Wahrheit noch größer

Der Finanzminister vermeldete einen Haushaltsüberschuss von 6,2 Milliarden Euro. Ein Blick in die Bücher verrät: Der Staat nahm eigentlich noch viel mehr ein.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: