Plan der großen Koalition:Rentenreform kostet 60 Milliarden bis 2020

Rentnersport im sonnigen Winter

Rentner beim Nordic-Walking am Ufer des Bodensees

(Foto: dpa)

Die von Union und SPD vereinbarte Rentenreform wird teuer: Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass die Rentenkassen bis zum Jahr 2020 mit Mehrausgaben von etwa 60 Milliarden Euro belastet werden. Der Beitragssatz soll dennoch stabil bleiben - zumindest vorerst.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Die von Union und SPD geplante Rentenreform kostet die Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 etwa 60 Milliarden Euro. Dies geht aus dem Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums für das Rentenpaket der Bundesregierung hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Vorgesehen sind höhere Renten für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern, eine abschlagsfreie Rente für langjährige Versicherte mit 45 Beitragsjahren, verbesserte Erwerbsminderungsrenten für nicht mehr arbeitsfähige Menschen und ein höheres Budget für Rehabilitationsausgaben. Die Reformen sollen zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.

Laut dem Gesetzesentwurf entstehen dafür im ersten halben Jahr Mehrausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von insgesamt 4,4 Milliarden Euro. Sie steigen auf neun Milliarden Euro im kommenden Jahr. 2030 belaufen sich die Kosten auf elf Milliarden Euro. Am teuersten ist die Aufwertung der Renten für Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Die Mehrausgaben dafür betragen 2015 bereits 6,7 Milliarden Euro. 9,5 Millionen Versicherte, überwiegend Mütter, werden davon profitieren. Da dies für die Rentenversicherung einen enormen Verwaltungsaufwand bedeutet, werden die Renten für die 9,5 Millionen Mütter nicht neu errechnet. Sie erhalten "in einem pauschalen Verfahren" die Zuschläge ausgezahlt, wie es in dem Gesetzesentwurf heißt. Für die vor 1992 geborenen Kinder erhalten die Mütter vom 1. Juli 2014 an im Westen etwa 28 Euro mehr im Monat, im Osten sind es knapp 26 Euro.

Steuerzuschuss 2019 fällig

Da die Milliarden-Reserven der Rentenversicherung spätestens 2018 aufgezehrt sein dürften, ist auch ein höherer Steuerzuschuss erforderlich. Dieser wird erstmals 2019 und nicht wie von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zunächst angekündigt bereits 2018 fällig. Dieser Bundeszuschuss erhöht sich stufenweise. Am Ende sollen jährlich zwei Milliarden Euro aus dem Bundesetat zusätzlich in die Rentenkasse fließen. Derzeit steuert der Bund bereits mehr als 81 Milliarden Euro im Jahr zur Finanzierung der Rentenversicherung bei.

Die große Koalition hatte zuvor durchgesetzt, dass der Rentenbeitrag anders als zunächst vorgesehen nicht gesenkt wird, um mehr Geld für die Finanzierung des Rentenpakets zu haben. Derzeit beläuft sich der Beitrag auf 18,9 Prozent. Das Arbeitsministerium rechnet dem Gesetzesentwurf zufolge damit, dass dieser Satz bis 2018 stabil bleibt. 2019 könnten die Beiträge demnach auf 19,7 Prozent steigen. 2025 wären dann bereits 20,8 Prozent fällig und 2030 22 Prozent, so wie dies auch schon vor dem neuen Rentenpaket kalkuliert war.

Klar ist nun auch, wie Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der abschlagsfreien Rente mit 63 geregelt werden. Um mit 63 vorzeitig und ohne Einbußen in den Ruhestand gehen zu können, sind 45 Beitragsjahre nötig. Dabei werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt - aber nur diejenigen, in denen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld bestand. Zeiten, in denen die frühere Arbeitslosenhilfe oder Hartz IV bezogen wurde, werden nicht mitgerechnet. Langzeitarbeitslose können von der Rente mit 63 deshalb nicht profitieren.

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