Neue Kennzeichnungen:Was Lebensmittel jetzt verraten

  • Vom 13. Dezember an gelten in der gesamten Europäischen Union neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel.
  • Unter anderem sollen die Stoffe, die besonders häufig Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, besser gekennzeichnet werden.
  • Auch Nano-Partikel werden von nun an deklariert.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Etwa 20 Millionen Menschen leiden allein in Deutschland unter einer Allergie. Ihr Immunsystem reagiert auf bestimmte Auslöser in der Umwelt mit einer Abwehrreaktion, mit unangenehmen Folgen wie zum Beispiel Hautausschlag, Niesen, Atemnot. Wenn solche Allergien nicht behandelt werden, kann das die Wirtschaft Milliarden kosten. Einer Studie verschiedener internationaler Universitäten zufolge, unter anderem der Berliner Charité, würde die Europäische Union bis zu 142 Milliarden sparen, wenn Allergien besser behandelt werden würden.

Ab diesem Samstag sollen Allergiker nun in allen EU-Ländern immerhin besser erkennen können, ob sich in Lebensmitteln für sie bedenkliche Inhaltsstoffe verbergen - und auch Nano-Partikel werden von nun an gekennzeichnet. Die neuen Regelungen gehen auf eine europäische Lebensmittelverordnung zurück, die Parlament und Rat zwar schon im Jahr 2011 angenommen haben, die aber erst jetzt in Kraft tritt. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

  • Allergieauslöser

Die 14 Stoffe, die besonders häufig Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, müssen auf verpackten Lebensmitteln nun deutlich gekennzeichnet werden. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Nüsse, Meeres- und Weichtiere, aber auch Senf, Soja oder Sesamsamen. Diese Stoffe müssen sich von den anderen Inhaltstoffen durch ihre Schriftart oder eine andere Hintergrundfarbe abgrenzen, damit sie für jeden direkt erkennbar sind.

Während die Kennzeichnung für verpackte Lebensmittel in allen EU-Ländern gleich ist, sind die konkreten Regelungen bei loser Ware - zum Beispiel beim Verkauf an einer Ladentheke - jedem Mitgliedsstaat selbst überlassen. In Deutschland stimmte der Bundesrat Ende November einem Entwurf des Ernährungsministeriums zu. Der sieht vor, dass die 14 Inhaltsstoffe für Kunden auf jeden Fall leicht einzusehen sein müssen. Der Mitarbeiter an der Theke kann seinen Kunden zwar auch im Gespräch über die Stoffe informieren, aber das allein reicht nicht aus. Im Verkaufsraum muss ein entsprechender schriftlicher Hinweis angebracht sein.

  • Nano-Partikel

Im Supermarkt wird man in Zukunft auf dem ein oder anderen Produkt auch den Begriff "Nano" lesen können. Denn alle technisch hergestellten Nano-Materialien müssen in Zukunft so gekennzeichnet werden. Doch was sind Nano-Partikel eigentlich genau? Sie sind auf jeden Fall ziemlich, ziemlich klein: Ein Nanometer ist ein Millionstel Millimeter, als Nano werden von der EU daher Partikel mit weniger als 100 Nanometern Durchmesser eingestuft. Viele Lebensmittel wie Instant-Suppen oder Salz enthalten zum Beispiel Partikel aus Siliziumdioxid, damit sie nicht verklumpen. In Kaugummis und Dragees finden sich Partikel aus Titandioxid. Bei Kosmetika gibt es solch eine Kennzeichnungspflicht bereits, denn für viele Substanzen im Nano-Maßstab ist nicht bekannt, wie sie sich auf den Menschen oder die Umwelt auswirken. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zufolge haben Studien an Tieren bisher gezeigt, dass die Haut wohl eine verlässliche Barriere für die Partikel sei. Anders ist es möglicherweise, wenn man die Partikel einatmet: Ein kleiner Prozentsatz lagerte sich bei Tierversuchen zum Beispiel in der Lunge ab.

  • Fette und Ersatzstoffe

Bei pflanzlichen Ölen und Fetten muss in Zukunft auch genannt sein, woher diese stammen - allein die Angabe, dass sie pflanzlich sind, reicht nicht aus. Beispielsweise muss hinter einem aus Kokos gewonnen Fett, von nun an auch explizit Kokos genannt werden. Außerdem sollen Ersatzstoffe besser erkennbar werden: Wenn der Käse auf der Pizza gar kein Käse ist, sondern Pflanzenfett, muss das klar deklariert sein.

  • Fisch und Fleisch

Egal ob frisch zum Verkauf angeboten oder tiefgefroren: Falls Fleisch oder Fisch mit so viel Wasser aufgespritzt wurde, dass das mehr als fünf Prozent des Gesamtgewichts ausmacht, muss dies nun ebenfalls auf der Packung vermerkt sein. Das gilt allerdings nur für Fleisch- oder Fischstücke, die nicht weiterverarbeitet wurden - also nicht für Wurst, Pastete oder Fischklöße. Außerdem muss bei Fleisch von Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege der Ort der Aufzucht und der Schlachtung angegeben werden.

Linktipp: Die Europäische Kommission hat zu den wichtigsten Änderungen zum 13. Dezember eine Übersichtsgrafik erstellt.

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