Nach Steuerermittlungen:McDonald's geht von Luxemburg nach London

McDonald's

Schon im Juli hatte die Imbisskette erklärt, dass sie 5000 neue Arbeitsplätze in Großbritannien schaffen wolle.

(Foto: dpa)
  • In Großbritannien will McDonald's eine neue Holding gründen, in der die meisten Lizenzgebühren von Geschäften außerhalb der USA eingehen sollen.
  • Die EU-Kommission hatte im Kampf gegen Steuerflucht zuletzt auch McDonald's unter die Lupe genommen.

Nach der Einleitung von Steuerermittlungen in der EU verlegt McDonald's seine internationale Zentrale von Luxemburg nach Großbritannien. Die US-Fast-Food-Kette teilte mit, in Großbritannien werde eine neue Holding gegründet, in der die meisten Lizenzgebühren von Geschäften außerhalb der USA eingehen würden.

Der Schritt sei Teil einer Umstrukturierung, über die auch Kosten gespart werden sollten. Die EU-Kommission hatte im Kampf gegen die Steuerflucht zuletzt auch McDonald's unter die Lupe genommen. Im Zentrum der Ermittlungen stehen nach Angaben der Brüsseler Wettbewerbshüter zwei Vereinbarungen des Unternehmens mit den Finanzbehörden in Luxemburg.

Neue Verbundenheit nach dem Brexit

Aufgrund dieser Übereinkünfte habe McDonald's seit 2009 in Luxemburg keine Unternehmenssteuern auf Lizenzgebühren gezahlt, die der Konzern von Franchise-Filialen in Europa und Russland erhalten habe. Dabei habe Luxemburg McDonald's von den Abgaben in dem Wissen befreit, dass der Konzern auch in den USA praktisch keine Steuern auf diese Einkünfte zahlt.

Hintergrund ist die Auslegung des Abkommens zur Doppelbesteuerung zwischen Luxemburg und den USA. Eine Vereinbarung wie die zwischen McDonald's und Luxemburg müsse mit Blick auf illegale staatliche Hilfen genau untersucht werden, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. McDonalds drohen hohe Steuernachzahlungen.

Die EU hat auch andere US-Unternehmen wie Starbucks, Fiat Chrysler, Apple und Amazon wegen deren Steuerpolitik im Visier.

Im Juli hatte die Imbisskette erklärt, 5000 neue Arbeitsplätze in Großbritannien zu schaffen. Der Schritt wurde damit begründet, dass Verbundenheit mit den Briten zum Ausdruck gebracht werden solle, die sich angesichts des Brexit in wirtschaftlich schwierigen Fahrwassern befänden. Gewinne aus dem Auslandsgeschäft von internationalen Unternehmen mit Steuersitz in Großbritannien müssen dort praktisch nicht versteuert werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: