Mindestlohn:Gute Ausnahmen, gute Regel

Andrea Nahles hat zügig das Mindestlohn-Gesetz auf den Weg gebracht. Was die Ausnahmen der neuen Regelung betrifft, liegt die Bundesarbeitsministerin im Prinzip richtig.

Ein Kommentar von Thomas Öchsner

Arbeitsministerin Andrea Nahles bleibt die schnellste Ministerin im Kabinett. Ihr Entwurf für das Mindestlohn-Gesetz ist rechtzeitig fertig geworden, damit die 8,50 Euro von 2015 an gelten können. Und sie ist bei den Ausnahmen auf dem richtigen Weg.

Erstens soll es keine Sonderregeln für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen geben. Alles andere würde den Mindestlohn zu einem Schweizer Käse machen - da hat Nahles recht. Außerdem kann jeder Wirtschaftszweig, in dem häufig Niedriglöhne gezahlt werden, noch einen Tarifvertrag abschließen. Für solche Branchen gilt dann eine Übergangszeit, in der bis 2016 Tarifverträge Vorrang vor den 8,50 Euro haben. Deshalb könnte es bald sogar bundesweite Tarifverträge für Taxifahrer oder in der Landwirtschaft geben - der Mindestlohn wirkt also bereits.

Zweitens ist es klug von der Ministerin, Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr von den 8,50 Euro auszunehmen. Die Lohnuntergrenze darf nicht dazu führen, ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erschweren. Drittens plant Nahles eine Sonderregelung für Minderjährige: Auch für sie soll der Mindestlohn nicht gelten, um sie davon abzuhalten, einfach nur zu jobben, statt eine Ausbildung zu beginnen. Die Grenze bis 18 Jahre ist allerdings sehr knapp bemessen, da viele Jugendliche erst spät eine Lehre beginnen. Falls es juristisch möglich ist, muss Nahles hier noch ein bisschen nachlegen.

© SZ vom 20.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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