Markenrecht:Mit Göhte vor Gericht

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Elyas M'Barek spielt den Lehrer Zeki Müller. Der dritte Teil des Films „Fack ju Göhte 3“ läuft gerade im Kino. (Foto: dpa)

Der EU-Gerichtshof soll entscheiden, ob der Name "Fack Ju Göhte" gegen die guten Sitten verstößt.

Von Christoph Gurk, München

Es ist eine knifflige Frage, mit der sich die Richter am Europäischen Gerichtshof gerade befassen müssen. Seit Montag beraten sie darüber, ob "Fack Ju Göhte" gegen die guten Sitten verstößt. Die meisten Zuschauer würden vermutlich relativ spontan zustimmen, schließlich geht es in den Filmen ja genau um das, Grenzüberschreitungen also, schlechtes Benehmen, Knutschen und Kraftausdrücke. Für den Erfolg der Filme war das nie ein Hindernis, im Gegenteil. Im Oktober ist der dritte und letzte Teil "Fack Ju Göhte" in die deutschen Kinos gekommen, seitdem hat es nicht mal eine Allianz aus Hollywood-Superstars geschafft, ihn vom ersten Platz der Charts zu vertreiben.

Dass "Fack Ju Göhte" nun ausgerechnet beim Europäischen Gerichtshof gelandet ist, hat mit einer Entscheidung zu tun, die fast zwei Jahre zurückliegt. 2015, dem Erscheinungsjahr von "Fack Ju Göhte 2" also, hatte die Produktionsfirma Constantin Film beim europäischen Markenamt versucht, sich die Rechte an dem Namen sichern zu lassen. Die Münchner Firma hätte damit europaweit als einzige Produkte mit dem Namen vertreiben dürfen, Fanartikel wie Kaffeetassen beispielsweise oder auch T-Shirts und Spielzeug.

Das europäische Markenamt lehnte allerdings den Antrag der Constantin Film ab, mit der Begründung, der Name "Fack Ju Göhte" verstoße gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung. Die Constantin Film legte daraufhin Widerspruch ein und so landete der Fall jetzt schließlich bei den Richtern am Europäischen Gerichtshof, zeitgleich fast mit dem Start von "Fack Ju Göhte 3".

Zeki Müller, die von Elyas M'Barek gespielte Hauptperson, ist in diesem Teil längst kein kleinkrimineller Ex-Knacki mehr, der unter der Münchner Goethe-Gesamtschule nach versteckter Beute sucht, sondern ein mehr oder minder engagierter Lehrer, der versucht, seine unterbegabte Klasse bis zum Abitur zu bringen. Die Methoden sind einigermaßen unkonventionell, darunter auch die Kennzeichnung der Schüler mit eingepflanzten Chips zur Handyortung von Hunden, dazu kommen alkoholisierte Lehrkräfte und Schüler im schwersten Hormonrauschen. Weil der dritte Teil auch der letzte Film der Reihe sein soll, trägt "Fack Ju Göhte 3"den Untertitel "Finalfack", allein das verrät schon viel über das Niveau. Ende Oktober kam der Film in die Kinos und schon jetzt steht fest, dass er der erfolgreichste Film des Jahres 2017 in Deutschland sein wird. Nach nur drei Wochen hatten ihn knapp fünf Millionen Menschen gesehen, ein großer Erfolg für die Filmproduktionsfirma.

Doch längst wird nicht mehr nur an den Kinokassen mit den Filmen Geld gemacht. Erfolgreiche Blockbuster bekommen ihr eigenes Spielzeug, Filmhelden tauchen auf Rucksäcken genauso auf wie auf Spielfiguren. Auch "Fack Ju Göhte" gibt es schon jetzt zum Spielzeug, Puzzle mit Szenen aus dem Film und Fack-Ju-Göhte-Schauspielern, eines hat sogar 1000 Einzelteile, hohes Puzzle-Niveau also. Um sich dieses Geschäftsfeld zu sichern, lassen sich Produktionsfirmen auch Namensrechte sichern, eben so, wie es die Constantin Film am europäischen Markenamt versucht hatte - und abgewiesen wurde.

Die Richter am Europäischen Gerichtshof haben nun die Möglichkeit, diesen Beschluss zu bestätigen oder zu verwerfen, genauso können sie den Fall auch wieder zurückverweisen an das europäische Markenamt mit Sitz in Spanien. Eine Entscheidung wird erst mal noch nicht erwartet, vielleicht müssen sich die Richter ohnehin erst noch die drei Kinofilme ansehen.

Bei Constantin Film selbst will man den Fall nicht kommentieren. Ohnehin bleibt die Frage, wie schwerwiegend die Konsequenzen wären, würden die Richter auch zum Schluss kommen, dass der Name "Fack Ju Göhte" sittenwidrig ist. Dann könnte die Constantin Film immer noch beim Deutschen Marken- und Patentamt den Schutz des Namens für den deutschen Markt beantragen. Vielleicht ist man in der Heimat von Goethe selbst weniger bedacht auf die guten Sitten.

© SZ vom 21.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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