Unwetter:Wofür die Versicherung nach dem Hochwasser aufkommt

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  • Hochwasserschäden übernehmen Versicherer nur, wenn sich Betroffene zusätzlich gegen sogenannte "weitere Elementargefahren" versichert haben.
  • Während in Baden-Württemberg 95 Prozent der Haushalte über so eine Deckung verfügen - hier war die Gebäudeversicherung mit Elementarzusatz früher eine Pflichtpolice - sind in Bayern nur 27 Prozent der Haushalte gegen Elementarschäden abgesichert.

Von Friederike Krieger, Köln

Todesopfer, überflutete Häuser, weggespülte Autos - die starken Regenfälle, die in den vergangenen Tagen vor allem Bayern und Baden-Württemberg heimgesucht haben, hinterließen Verwüstung. Vor allem in Bayern werden viele Hausbesitzer die Schäden wohl selbst zahlen müssen. Denn Wohngebäude- und Hausratversicherungen kommen nur für Zerstörungen durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser auf.

Hochwasserschäden übernehmen die Anbieter nur, wenn sich die Betroffenen zusätzlich gegen sogenannte "weitere Elementargefahren" versichert haben. Während in Baden-Württemberg 95 Prozent der Haushalte über so eine Deckung verfügen - hier war die Gebäudeversicherung mit Elementarzusatz früher eine Pflichtpolice - sind in Bayern nur 27 Prozent der Haushalte gegen Elementarschäden abgesichert. Das liegt unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 38 Prozent.

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Schuld an den starken Regenfällen ist ein Gewitter-Tiefdruckgebiet, das über Süddeutschland hängen geblieben ist. "Auch wenn die starken Regenfälle für die betroffenen Orte wirkliche Extremereignisse sind, ist diese Wetterlage für diese Jahreszeit nicht ungewöhnlich", sagt Peter Höppe, Wetterexperte beim Rückversicherer Munich Re. Eine ähnliche Wetterlage führte auch zu dem schweren Hochwasser im Jahr 2013.

Es gibt allerdings einen bedeutenden Unterschied: "2013 kam es zu großflächigen Überschwemmungen, weil viele große Flüsse über die Ufer traten, jetzt waren es eher kleinräumige Ereignisse, die einzelne Orte und zum Teil nur einzelne Straßenzüge betrafen", sagt er. Das wird sich auch bei den Schäden bemerkbar machen: Mussten die Versicherer für das Hochwasser 2013 rund 1,8 Milliarden Euro zahlen, rechnet die Beratung Meyerthole Siems Kohlruss mit einem versicherten Schaden im niedrigen dreistelligen Millionenbereich durch das Tief "Elvira", das am Wochenende in Bayern und Baden-Württemberg wütete. Hier sind allerdings die Schäden durch die jüngsten Regenfälle in Niederbayern noch nicht enthalten.

"Solche Sturzfluten ereignen sich zufällig"

Auch wenn heftige Regenfälle mit Überschwemmungen im Sommer nicht ungewöhnlich sind, kamen sie für die Menschen in den betroffenen Orten unerwartet. So gilt etwa der besonders stark betroffene Landkreis Rottal-Inn als kaum überschwemmungsgefährdet. "Der Landkreis war bisher absolut unauffällig", sagt Stefan Liebl von der Versicherungskammer Bayern. "Die am stärksten betroffenen Ortsteile befinden sich alle in der ZÜRS-Gefährdungsklasse 1", sagt Höppe von Munich Re.

ZÜRS steht im Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, und gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der in einer Region mit Hochwasser gerechnet werden muss. In ZÜRS 1 ist das seltener als einmal alle 200 Jahre. "Hier ist die Versicherung gegen Elementarschäden am billigsten", erklärt Höppe. "Jeder kann sich versichern."

Das wird seiner Einschätzung nach in den betroffenen Regionen auch so bleiben. "Die Versicherbarkeit richtet sich nach den ZÜRS-Zonen und die werden sich nicht kurzfristig ändern", sagt er. "Denn solche Sturzfluten ereignen sich zufällig. Heute hier, nächstes Jahr in einer ganz anderen Region." Das sieht Liebl ähnlich. "Singuläre Ereignisse sind kein Grund für Preisanpassungen", sagt er. Nur wenn sich aus den Daten der Wasserwirtschaftsämter ein langfristiger Trend ergebe, könnte es zu Anpassungen kommen.

Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern ist da nicht so optimistisch. "Nach Hochwasserschäden kommt es immer wieder zu Kündigungen durch den Versicherer oder Vertragsanpassungen mit Beitragszuschlägen und höheren Selbstbehalten", sagt er.

© SZ vom 03.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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