Wie viel Geld braucht ein Kind zum Leben? Der Bund hat dafür pauschale Beträge ermittelt. Jetzt prüft das Verfassungsgericht die Regelsätze - und bittet Experten zum Vorrechnen.
Das neue Hartz-IV-Rätsel heißt aller Voraussicht nach "300 Millionen plus x = ?" Die 300 Millionen stehen für die Summe der Mehrausgaben, die Schwarz-Gelb für Hartz-IV-Empfänger mit kleineren Vermögen schon beschlossen hat. Das "x" steht für eine noch unbekannte Summe, die Karlsruhe wohl der neuen Regierungskoalition auferlegen wird: An diesem Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über Klagen von drei Familien gegen die Höhe des "Sozialgelds" für die meisten der 1,7 Millionen Kinder unter den Hartz-IV-Empfängern. Kaum jemand zweifelt daran, dass der im Frühjahr erwartete Richterspruch auf ein "Zu niedrig!" hinauslaufen wird.
Das Bundesverfassungsgericht prüft die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder. (© Foto: dpa)
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Zu diesem Ergebnis sind immerhin schon das Bundessozialgericht und das Hessische Landessozialgericht gekommen. Sie legten die Klagen mit krachenden Begründungen in Karlsruhe vor, weil die zugrunde liegenden Gesetze verfassungswidrig seien. Die darin festgeschriebenen Beträge diskriminieren nach Ansicht der Gerichte besonders Kinder unter 14 Lebensjahren und führen ohne nachvollziehbare Begründung zu einer pauschal verringerten "Regelleistung".
Die lag zum Zeitpunkt der Klagen bei 207 Euro bis zum 14. Geburtstag; das entsprach 60 Prozent der "Regelleistung für Alleinstehende". Mittlerweile hat der Gesetzgeber etwas nachgebessert. Seit dem 1. Juli unterscheidet er, wie im Unterhaltsrecht üblich, zwischen drei statt bisher zwei Altersgruppen: Bis zu sechs Jahren erhalten Kinder 215 Euro, danach 251 und nach dem 14. Geburtstag 287 Euro. Das folgt aus der neuen Staffelung von 60, 70 und 80 Prozent.
DGB: Regelsätze für Kinder erhöhen
Wie diese Prozentzahlen zustande kommen und ob der Ausgangsbetrag von 359 Euro, das sind die "100 Prozent für Alleinstehende", korrekt ist, wird das Verfassungsgericht sehr gründlich prüfen. Außer den Anwälten der Familien und dem Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Detlef Scheele, der die Berliner Beschlüsse verteidigt, kommen jede Menge Experten zu Wort - vom Statistischen Bundesamt, vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge sowie von weiteren Verbänden.
Die acht Gerichtsmitglieder wollen es genau wissen: Wie viel Euro braucht ein Erwachsener zum Leben und wie viel weniger brauchen Minderjährige? Und sie werden vor allem prüfen, ob die pauschalen Abzüge nach Prozentsätzen gerechtfertigt sind. Denn die vorlegenden Gerichte kritisieren besonders heftig, dass die Prozentsätze für Kinder unter 14 ohne tragfähige Begründung niedriger ausfallen. Der Gesetzgeber hätte gerade im "grundrechtssensiblen Bereich der Sicherung des Existenzminimums" erst einmal den genauen Bedarf von Kindern und Jugendlichen ermitteln müssen, fand das Bundessozialgericht.
Wohlfahrtsverbände und der DGB fordern deshalb schon lange, die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder anzuheben. "Kinder sind nicht einfach ,kleine Erwachsene, die mit einem willkürlich festgelegten Prozentsatz vom Regelsatz eines Alleinstehenden abgespeist werden dürfen", sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Kinder benötigten etwa für Bücher, Computer oder Turnschuhe Geld. "Der Bedarf für Bildung und soziale Teilhabe der Kinder muss bei ihren Regelsätzen stärker berücksichtigt werden", fordert Buntenbach. Noch besser wäre es aus Sicht des Gewerkschaftsbundes, Kinder aus der Abhängigkeit von Hartz IV herauszuholen. Der DGB plädiert deshalb auch dafür, den Kinderzuschlag zu erhöhen.
"Lähmende Wirkung"
Linke und Grüne sind ebenfalls für höhere Hartz-IV-Regelsätze. Dieser Vorschlag ist aber umstritten, nicht nur weil er viel Geld kostet. Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), einem Stadtteil mit sehr vielen Hartz-IV-Empfängern, hält es für problematisch, dass von Arbeitslosigkeit geprägte Familien mit ihrer Kopfzahl ihr Einkommen steuern können.
In bestimmten Konstellationen habe ein Hartz-IV-Empfänger mit drei Kindern netto mehr Geld als ein Arbeiter mit geringem Verdienst und ebenfalls drei Kindern. Dies habe gerade bei Minderqualifizierten eine "lähmende Wirkung", bestimmte Jobangebote anzunehmen, sagt er. Andererseits hält er höhere Regelsätze für Alleinerziehende für nötig. "Versuchen Sie mal mit einem Kind, zwölf Jahre alt, mit 700 Euro monatlich über die Runden zu kommen. Das geht eigentlich gar nicht", sagt der Bürgermeister.
Die Prozessaussichten für die drei Familien sowie für viele andere Betroffene sind jedenfalls recht gut. Die künftige Regierung, die gerade mit Wohltaten in Milliardenhöhe - auch für besser gestellte Eltern - jongliert, kann sich schon mal auf unfreiwillige Mehrausgaben für arme Kinder einstellen. Exakte Beträge wird Karlsruhe im Urteil kaum vorschreiben. Aber die noch unbekannte Größe "x" könnte weit über den bisherigen 300 "Hartz-IV-Millionen" liegen.
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(SZ vom 19.10.2009/tob)
Großprojekte in Berlin
Wir sind eine Patchworkfamilie und das Einkommen reicht nicht für 3 Kinder - dank des neuen Unterhaltsrechtes und den Wert eines Kindes, aus welcher Familie es kommt!
Mein Mann - geschieden eine Tochter, 10 Jahre - jetzt im Heim - bis dato 262 Euro Unterhalt / jetzt 300 Euro Heimkosten. Mein mitgebrachter Sohn bekommt 30 Euro Unterhalt! Sein Vater lebt in den neuen Bundesländern, ein katholischer Arbeitgeber aus Bayern mit 2 Lohnsystemen. Sein Vater wollte nach Bayern gehen, um mich zu unterstützen. Dieser Arbeitgeber meinte nur - ja kannst zu mir nach Bayern kommen, kriegst aber trotzdem nicht mehr Geld bekommen. Unsre gemeinsame Tochter - hängt irgendwo zwischendrin.
Es ist bedrückend - wir können nur mit ALGII überleben, da die Kosten für das Kind uns übersteigen. Um jetzt andere Kommentare zu unterbinden - die Kindesmutter verdient knapp 3000 Euro. Ich - wohlgemerkt selber "Unterhaltsempfängerin" - sehe das Recht an der LEben vorbei gehen. Ich - um zb. wie bei uns das ALGII zu verhindern - eine andere Berechnung für besser. Väter sind keine Zahlesel der Nation - das hat bisher nur keiner erkannt. Unterhalt - bei Trnnung schauen auf das EInkommen der Eltern und dann eine Mischrechnung durchführen. Zb. Mit Kindergeld 600 Euro für das Kind. Summe abzüglich Kindergeld verbleiben 436 Euro, dann je nach Einkommen Eltern die Summe prozentual verteilen. So - nun soll mir auch keiner mit der Betreuung kommen - Muttern sollte endlich gezwungen werden, das Kind mehr zum Vater zu lassen, wenn es geht von der Kita/Schule her. der Status der Allmacht einer Mutter ist nicht gerechtfertigt. Muttern hätte Kind nicht, wäre der Vater nicht mal gewesen. Vatern hat das gleiche REcht am Kind.
Würde dieses Problem so angegangen werden, würde viele Patchfamilien aus dem ALGII-Bezug rausfallen und es gäb nicht so viele Kinder 1. , 2. und 3. Klasse.
Zu der obigen Thematik - man erzieht bzw. es reicht nicht, selbst wenn man vom "eigenen " Regelsatz für die Kinder Geld ausgibt, reicht es nicht. REgelsatz plus kindergeld ...
Aber - sehen wir es mal anders - je höher der REgelsatz geht, desto mehr muss die Politik begreifen, das der Markt an sich nicht mehr funktioniert wie er sollte. Erhöhung der Sätze = Ungereimtheiten im Lohnniveau - es zeigt, mit welchen Armutlöhnen die Menschen nach Hause gehen. Es kann nicht sein, das man von der eignen Hände Arbeit nicht mehr leben kann. In einigen Teilen Deutschland stocken selbst Akademiker in gehobenen Positionen auf
das ist die bittere Realität, daß beim Leben von der Stütze mehr in der Tasche bleibt als wenn sich jemand auf die Hinterbeine stellt und arbeitet.
"Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), einem Stadtteil mit sehr vielen Hartz-IV-Empfängern, hält es für problematisch, dass von Arbeitslosigkeit geprägte Familien mit ihrer Kopfzahl ihr Einkommen steuern können."
Das ist die pure Menschenverachtung und reinster Zynismus.
Es ist wohlfeil Geld für gute Zwecke einzufordern und dabei die Antwort auf die Frage schuldig zu bleiben wer letztendlich bezahlt.
Es zahlt ja nicht "der Staat" sondern Leute die ihr Geld mit Arbeit verdienen und sich nebenbei js auch um die Erziehung, Ausbildung und Ernährung ihrer Kinder, ihre Alterssicherung u.v.m. kümmern müssen.
Mitunter habe ich durchaus den Eindruck daß wir es vielfach (selbstverständlich nicht grundsätzlich!) mit einer unterschiedlichen Einstellung zu Verantwortung zu tun haben. Es gibt eben Leute die bei der Familienplanung auch die Qualität an Erziehung im Auge behalten die sie selbst leisten können. Und es gibt Leute die Kinder in die Welt setzen obwohl sie kaum genug verdienen um selber über die Runden zu kommen.
Das Ergebnis ist dann folglich entsprechend pervers: Aufgrund steigender Sozialausgaben neigen verantwortliche Menschen mit Einkommen dazu weniger Kinder in die Welt zu setzen - während die Transferleistungen dann noch dazu führen daß jene Leute mit wenig Verantwortungsgefühl sogar noch mehr Kinder in die Welt setzen.
Und weil das so ist setzt sich der Zirkus dann auch noch in andere Bereiche fort: Dann müssen sich Leute mit Verantwortungsgefühl auch noch teurer Privatschulen oder Internate leisten weil die Schulen relativ gesehen von Kindern aus "bildungsfernen Haushalten" überschwemmt werden. Die Zahlmeister zahlen also nicht nur einfach oder zweifach - sie zahlen letztendlich bereits mehrfach.
Die Forderung: Ihr habt gefälligst zu honorieren daß wir (wenigstens) Kinder in die Welt setzen (weil wir sonst ja nicht viel auf die Reihe kriegen) - ist dann eigentlich nur noch eine Verhöhnung der Leute die das Sozialsystem als Nettozahler aufrecht erhalten.
Zu den Mehrausgaben von 300 Mio. Diese Mehrausgaben wären mit den von der Linken vorgeschlagenen Steuererhebungen zu finanzieren gewesen.
Und was darf/soll der SZ-Leser denken? Heute erscheint von Denkler ein kleines Interview mit einem Politikwissenschaftler, in dem dem Bürger die Erhöhung der Mehrwertssteuer als zwingend und alternativlos vorgegaukelt wird.
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