Von Thomas Öchsner

Auch ein Hartz-IV-Regelsatz von null ist schon jetzt möglich. In manchen Regionen werden zwar seltener Sanktionen verhängt - doch das hat gute Gründe.

Der Ruf nach schärferen Strafen für angeblich arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger wird lauter. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt forderte, die in Bayern praktizierte Strenge auf andere Bundesländer zu übertragen. Doch das ist kaum möglich: Dass ein Hartz-IV-Empfänger nicht arbeiten will, bemerkt das Jobcenter erst, wenn es ihm eine Stelle anbietet. Genau das ist in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit schwieriger als in Bayern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose

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Die Sanktionsquote ist in Süddeutschland wesentlich höher als im Norden des Landes. Denn hier können Arbeitslosen deutlich mehr Jobs angeboten werden. Für die gesamte Grafik auf den Ausschnitt klicken. (© Grafik: SZ)

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Welche Strafen sind derzeit möglich?

Schon kleinere Versäumnisse wie das Verpassen eines Termins im Jobcenter können zu einer vorübergehenden Kürzung des Hartz-IV-Satzes von 359 Euro um zehn Prozent führen. Lehnt ein Langzeitarbeitsloser eine zumutbare Arbeit ab, darf das Jobcenter den Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent reduzieren, im Wiederholungsfall um 60 Prozent. "Fällt innerhalb eines Jahres eine dritte Sanktion an, lässt sich der Regelsatz auch auf Null senken", sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA).

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