Auch ein Hartz-IV-Regelsatz von null ist schon jetzt möglich. In manchen Regionen werden zwar seltener Sanktionen verhängt - doch das hat gute Gründe.
Der Ruf nach schärferen Strafen für angeblich arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger wird lauter. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt forderte, die in Bayern praktizierte Strenge auf andere Bundesländer zu übertragen. Doch das ist kaum möglich: Dass ein Hartz-IV-Empfänger nicht arbeiten will, bemerkt das Jobcenter erst, wenn es ihm eine Stelle anbietet. Genau das ist in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit schwieriger als in Bayern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose
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Die Sanktionsquote ist in Süddeutschland wesentlich höher als im Norden des Landes. Denn hier können Arbeitslosen deutlich mehr Jobs angeboten werden. Für die gesamte Grafik auf den Ausschnitt klicken. (© Grafik: SZ)
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Welche Strafen sind derzeit möglich?
Schon kleinere Versäumnisse wie das Verpassen eines Termins im Jobcenter können zu einer vorübergehenden Kürzung des Hartz-IV-Satzes von 359 Euro um zehn Prozent führen. Lehnt ein Langzeitarbeitsloser eine zumutbare Arbeit ab, darf das Jobcenter den Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent reduzieren, im Wiederholungsfall um 60 Prozent. "Fällt innerhalb eines Jahres eine dritte Sanktion an, lässt sich der Regelsatz auch auf Null senken", sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA).
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Putin und Hollande streiten um Intervention in Syrien
Seit ich politisch denken kann, habe ich Politik beobachtet und aufmerksam begleitet - als politisch interessierter Jugendlicher und heute als Politikwissenschaftler. Aber noch nie hat sich ein Politiker als derartig unwürdig und unfähig erwiesen. Anstatt staatstragend, also integrierend und ausgleichend zu wirken, provoziert,polemisiert, und polarisiert Westerwelle aus niederen Beweggründen.
Ein solcher Mann darf von mir aus Generalsekretär einer Partei sein - Geißler war auch mal ein übler Wadenbeißer - aber als Vizekanzler ist Westerwelle eine ganz klare Fehlbesetzung!
Inzwischen geht es mir wie dem Kabarettisten Christian Springer:
Wir schämen uns schon für diesen Mann - und das ohne ihn jemals gewählt zu haben.Die größte Leistung, die Westerwelle für das Deutsche Volk erbringen könnte, wäre sein Rücktritt!
Er könnte dann ja erst einmal Urlaub in Florida im Ferienhaus eines anderen Großleistungsträger(Elposte) machen.Wir würden es beiden von Herzen gönnen!
Ihr ungehaltenes, befremdliches Gesäusel erscheint mir absolut unüberlegt (um es mal gelinde auszudrücken).
Kein Bürger, der über Jahrzehnte seinem Job nachging, seinen Anteil an Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung) verpflichtend leistete, die vom Staat z.T. zweckentfremdet (Rentenversicherung), liegt hinsichtlich dieser Tatsache keinem von uns auf "der Tasche".....
Würden unsere politischen Herrschaften dafür Sorge tragen, dass rudimentär Jobs zur Verfügung ständen, Jobs, die nicht nur beinhalten, im Winter Schnee schippen zu gehen, sondern auch das akademische Terrain abdecken, wäre in Relation wenigstens ein Ansatz guten Willens sichtbar...... Allerdings lässt sich in dieser Hinsicht einiges vermissen.
Es gibt intrigante Kabarettisten, die einfach denken, alle anderen wären blöde, soll man deshalb das Kabarett abschaffen?
Es gibt gealterte Kabarettisten, die sind richtig verbiestert traurig, daß ihnen nicht gelungen ist, was sie doch jahrzehntelang versucht haben. Sollen wir jetzt die Jahrzehnte abschaffen?
braucht noch dringen eine Kursus in Bautzen, nach dem Motto "Selbsterfahrung ist der beste Weg oder wie quäle ich politisch Mißliebige effektiv".
1. die dreiviertel Million der sanktionierten Menschen zählen "als in Arbeit vermittelt" und fallen aus dem vierteljährlichen BA-Bericht heraus. Die Sanktion wird also gerne genutzt um die Statistik der Arbeitslosigkeit nach unten zu verschönern.
2. ein Test der "Arbeitsfähigkeit", des "Arbeitswillen", durch die Zuweisung von EEJ/MAE ist praktisch nicht gegeben. Meistens besteht der staatliche Sinn solcher Maßnahmen darin, die zugewiesenen Menschen als 'nicht arbeitslos' aus der Statistik zu streichen. Oft werden solche Maßnahmen auch als Schikane verpasst, als Strafe für 'unbotmäßiges' Verhalten verhängt.
Und prinzipiell gelten EEJ/MAE nicht als Arbeit.
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