GEZ-Reform: Folgen für die Wirtschaft:Über Gebühr

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Die Wirtschaft wettert gegen die Reform der Rundfunkgebühren. Doch der Aufschrei ist nur bedingt berechtigt. Denn manche Betriebe profitieren auch - ausgerechnet wieder die Hotels.

Johannes Aumüller

Für den privaten GEZ-Zahler soll von 2013 an alles ganz einfach an. Dann überweist er monatlich 17,98 Euro und kann sich fortan seine ganze Wohnung mit Fernsehern, Radios und internetfähigen Computern zustellen und einen ordentlichen Fuhrpark zusammenkaufen - an den 17,98 Euro ändert sich nichts.

Die Reform der GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) stößt in der Wirtschaft nur begrenzt auf Gegenliebe. (Foto: dpa)

Doch genaugenommen ist das Thema Rundfunkgebühren mit dem Begleichen dieser Summe noch nicht vorbei. Denn es soll ja vorkommen, dass der private GEZ-Zahler mal in einem Hotelzimmer mit Fernseher übernachtet, dass er sich in einer Kneipe ein Fußball-Länderspiel anschaut oder dass er in einem Mietwagen mit Radioempfang unterwegs ist. Das alles kostet auch Rundfunkgebühren - allerdings nicht den Gast oder Kunden, sondern das Unternehmen.

Und weil die geplante Reform nicht nur den privaten GEZ-Zahler, sondern auch viele Unternehmen betrifft, wettern Teile der Wirtschaft massiv gegen die Neuregelung. Derzeit liegt der Staatsvertrag den Landtagen zur Prüfung vor, beim nächsten Treffen der Ministerpräsidenten am 15. Dezember soll er unterzeichnet werden.

"Das vorgeschlagene Modell führt zu einer versteckten Erhöhung", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von 22 Verbänden. Nach dem bisherigen Reformvorschlag entstünden Zusatzbelastungen von mindestens 250 Millionen Euro und damit ein Ausgabenanstieg von mehr als 50 Prozent, argumentieren die Wirtschafts-Lobbyisten, die den Umstieg von der gerätebezogenen Abgabe auf eine Pauschale grundsätzlich befürworten.

Doch so eindeutig ist die Rechnung nicht. Denn, wie bei den Privathaushalten auch, ist für Unternehmen künftig nicht mehr die Zahl der Geräte entscheidend. Stattdessen hängt die Höhe der Gebühr von der Zahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte ab. Keine Rolle spielt, ob sich dort überhaupt ein Rundfunkgerät befindet und ob jemand dieses Rundfunkgerät nutzt. Die Beiträge sind dabei gestaffelt, für bis zu acht Mitarbeiter ist ein Drittel der allgemeinen Gebühr fällig, für neun bis 19 Mitarbeiter der übliche Gebührensatz. So steigen die Kosten auf eine Summe von bis zu 180 mal 17,98 Euro für Betriebsstätten mit 20.000 und mehr Mitarbeitern.

Insofern leiden, anders als von den Wirtschaftsverbänden suggeriert, längst nicht alle Betriebe unter der Reform. Dort, wo die Mitarbeiter-pro-Fernseher-Quote bislang gering war, könnte sie sich sogar positiv auswirken.

Betriebe mit vielen Filialen benachteiligt

Mitentscheidend ist jedoch die Betonung auf Betriebsstätten. Denn die Regelung betrachtet nicht die komplette Firma als solches, sondern berechnet die GEZ-Gebühren pro Arbeitsort - was die Unternehmen mit vielen Filialen gegenüber zentralisierteren Firmen benachteiligt. So müsste zum Beispiel ein Betrieb mit einer Filiale und 200 Mitarbeitern künftig 71,92 Euro zahlen, ein Betrieb mit vier Filialen à 50 Mitarbeitern aber 287,86 Euro pro Monat und ein Betrieb mit zehn Filialen à 20 Mitarbeitern 359,60 Euro.

"Für die Filialbetriebe ist es sehr teuer und eine mittlere bis sehr große Katastrophe", sagt ein Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Die Gegner des jetzigen Vertragstextes fordern daher vor allem zwei Änderungen: erstens das komplette Unternehmen statt der einzelnen Betriebsstätte zu betrachten und zweitens Teilzeitkräfte nur anteilig zu berechnen.

Doch dass sich ausgerechnet der Dehoga so echauffiert, verwundert ein wenig. Denn zu seinen Mitgliedern gehört auch der Hotelverband - und ausgerechnet diese erst kürzlich mit der Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen so großzügig bedachte Branche profitiert nun auch wieder.

Bislang zahlte ein Hotelbesitzer für die ersten 50 Zimmer die Hälfte und für alle anderen Zimmer 75 Prozent des aktuellen Gebührensatzes. Dem aktuellen Vertragsentwurf zufolge müssen sie von 2013 an zwar wie alle anderen Betriebe je nach Belegschaftsgröße zahlen, doch zugleich sinkt der Gebührensatz pro Zimmer auf einheitlich 33 Prozent. Dem Verband liegen zwar keine Zahlen vor, aber für viele Hotels dürfte eine geringere Summe herauskommen.

Doch selbst diese positiven Effekte reichen manchen Wirtschaftsvertretern nicht aus. Sie halten die Tatsache, dass jemand zu Hause und bei der Arbeit GEZ zahlen muss, für systemwidrig. "Richtig und konsequent wäre es, mit Einführung der Medienabgabe die Betriebe gänzlich von Rundfunkgebühren zu befreien", sagt der Dehoga.

So einfach soll es aber nicht werden.

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