Gesundheitsvorsorge:Trimm dich im Büro

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Zur Vorbeugung von Volkskrankheiten will die Koalition 200 Millionen Euro investieren. Die Kassen sollen pro Versicherten sechs Euro für Präventionsangebote ausgeben - und Betriebe mehr Vorsorge leisten.

Guido Bohsem, Berlin

Die schwarz-gelbe Koalition will pro Jahr etwa 200 Millionen Euro zusätzlich ausgeben, um Volkskrankheiten wie Rückenleiden, Bluthochdruck oder Diabetes zu verhindern. Mit einem neuen Gesetz soll das Wissen, die Befähigung und die Motivation in der Bevölkerung zu gesundheitsbewusstem Verhalten in allen Lebensphasen gestärkt werden, wie es in dem Entwurf dieses Regelwerks heißt. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Zusätzlich wollen Union und FDP Vorsorge auch solchen Bevölkerungsgruppen zugänglich machen, die bislang davon nur selten Gebrauch gemacht haben - wie etwa Jugendliche mit Migrationshintergrund und Menschen mit niedrigem Bildungsstand.

Erstmals soll es eine staatliche Kontrollinstanz für Prävention geben. Mit ihr will die Koalition sicherstellen, dass die Kassen sich Ziele bei der Förderung von Vorsorge setzen und diese Ziele auch einhalten. Die sogenannte Präventionskonferenz ist beim Gesundheitsministerium angesiedelt und soll alle vier Jahre einen Bericht über Erfolg und Misserfolg der Vorsorgebemühungen erstellen.

Von 2014 an sollen die Kassen pro Versicherten sechs Euro für die Prävention ausgeben. Bei etwa 70 Millionen Versicherten macht das also ein Volumen von 420 Millionen Euro. Insgesamt geben die Krankenkassen pro Jahr etwa 170 Milliarden Euro für die medizinische Versorgung aus. Laut Gesetzentwurf ist die Ausgabensteigerung für die Prävention gerechtfertigt, weil durch die bessere Vorsorge zu einem späteren Zeitpunkt niedrigere Kosten bei der Behandlung von Krankheiten anfielen.

Zusätzliche Untersuchung zur alterstypischen Entwicklung

Der Schwerpunkt der schwarz-gelben Gesundheitsförderung soll in den Betrieben liegen. Insgesamt sollen die Krankenkassen hier zwei Euro für jeden Versicherten zur Verfügung stellen. Sollten einzelne Kassen diesen Mindestbetrag nicht erreichen, müssen sie die Differenz an die regionalen Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung überweisen.

Wer wegen seiner Arbeitszeit etwa in Nachtschichten oder wegen pflegebedürftiger Angehöriger nicht an mehrwöchigen Angeboten zur Vorsorge teilnehmen kann, soll einen zusätzlichen Anreiz erhalten. Die Betroffenen können ein solches Angebot künftig auch in anerkannten Kurorten wahrnehmen und bekommen einen höheren Zuschuss.

Damit auch kleinere und mittelgroße Betriebe an der Vorsorge teilnehmen, sollen die Krankenkassen mit unternehmensnahen Organisationen wie Industrie- und Handelskammern kooperieren. Auch sollen die Möglichkeiten für Bonus-Zahlungen an Arbeitgeber, die in ihren Unternehmen Prävention anbieten, verbindlicher ausgestaltet werden. Ferner können die Arbeitgeber künftig einfacher als bislang Gruppentarife für ihre Mitarbeiter abschließen, wenn es besonders zielgerichtete Vorsorge-Angebote gibt.

Für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren soll es eine zusätzliche Untersuchung zur alterstypischen Entwicklung geben. Hier sollen Krankenkassen, Ärzte und Krankenhäuser im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) festlegen, wann die Untersuchung nötig sein soll und welche Schwerpunkte sie enthält. Familien sollen ausführlicher als bislang zur körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung des Kindes informiert werden.

© SZ vom 14.01.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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