Gesetzentwurf:Nahles schärft Regeln zur Leiharbeit

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In vielen Großbetrieben, etwa in der Fleischverarbeitung, werden neben der Stammbelegschaft auch Leiharbeiter eingesetzt. (Foto: Bernd Thissen/dpa)
  • Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will neue Regeln bei Leiharbeit und Werkverträgen.
  • Vor allem will Nahles die Leiharbeit auf die Dauer von 18 Monaten begrenzen.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Zuerst kam die Rente ab 63 und die Mütterrente, dann der Mindestlohn. Jetzt will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei Leiharbeit und Werkverträgen schärfere Regeln durchsetzen. Nach monatelangen Gesprächen mit Experten und Verbänden ging an diesem Montag ein entsprechender Gesetzentwurf in die regierungsinterne Abstimmung. Er sieht die Möglichkeit vor, dass die Tarifpartner mit eigenen Verträgen von dem Gesetz abweichen können.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht: "Den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit werden wir verhindern." Wie dort ebenfalls vereinbart, will Nahles deshalb die Leiharbeit auf die Dauer von 18 Monaten begrenzen. Damit werde die Möglichkeit, Arbeitnehmer an andere Betriebe zu verleihen, wieder "als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft", heißt es in dem Entwurf. In tarifgebundenen Unternehmen sind jedoch längere Einsatzzeiten möglich, ohne dass dafür Obergrenzen festgelegt wurden. Diese Öffnungsklausel soll auch für Haustarifverträge gelten, jedoch nicht für Einsatzbetriebe, die sich lediglich an Tarifverträge anlehnen.

Konflikt mit Arbeitgebern

Bei der Frage, wann Leiharbeiter genauso gut bezahlt werden müssen wie vergleichbare Stammarbeitskräfte, sind die vorgesehenen Öffnungsklauseln weniger locker: Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, soll das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" nach neun Monaten gelten. Auch hier können die Tarifpartner etwas anderes vereinbaren, aber nur für drei weitere Monate. In solchen Fällen muss der Anspruch auf gleiche Bezahlung nach zwölf Monaten umgesetzt sein. Dies wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) als Eingriff in die Tarifautonomie strikt abgelehnt.

Vorgesehen ist weiter, dass Unternehmen Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher einsetzen dürfen. Verdi hatte dies der Deutschen Post im zurückliegenden Arbeitskampf vorgeworfen.

Bei der Regulierung von Werkverträgen, bei denen Selbständige oder Werkvertragsarbeitnehmer ein "Werk" bei einem Auftraggeber abliefern, zeichnet sich schon jetzt ein Konflikt mit der BDA ab. Hier hatte es vor allem in der Fleischindustrie Exzesse gegeben. Arbeitnehmer, häufig aus Osteuropa, haben dort per Werkvertrag als Scheinselbständige zu Dumpinglöhnen Schweine oder Rinder zerlegt. Der Entwurf sieht nun vor, dass die Unternehmen Betriebsräte über die Zahl der Werkvertragsarbeitnehmer informieren müssen. Außerdem ist darin ein Kriterienkatalog für Werkverträge enthalten. Er soll dem Zoll als Kontrollbehörde helfen, leichter Missbrauchsfälle aufzudecken.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hält die geplanten Regelungen für "völlig praxisfern". Das Auslagern von bestimmten Dienstleistungen an andere Unternehmen wie etwa an IT-Dienstleister, Caterer für Kantinen oder Wachdienste werde dadurch "gefährdet". Kramer kann sich nicht vorstellen, dass die Bundesregierung einen solchen "unsinnigen wie undurchführbaren Gesetzentwurf beschließen wird". Sicher ist: Der Entwurf wird in den parlamentarischen Beratungen noch einmal überarbeitet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

© SZ vom 17.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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