Ein alter Bausparvertrag ist die wohl beste Geldanlage im Zinstief: kein Risiko, aber bis zu fünf Prozent Zinsen. Doch im Februar erinnert der Bundesgerichtshof daran, dass die Verträge wirklich zum Bauen gedacht sind. Wer zehn Jahre lang kein Darlehen abruft, obwohl er genug gespart hat, dem dürfen die Bausparkassen "im Regelfall" kündigen; mit dem Urteil billigt der BGH 250 000 Kündigungen in den vergangenen Jahren. Die Institute können die versprochenen Zinsen kaum noch erwirtschaften, lösen Altverträge auf, wo sie können, neuerdings auch "aus wichtigem Grund" oder weil ihre Geschäftsgrundlage "gestört" sei. Verbraucherschützer protestieren, doch die Kündigungswelle ist nicht mehr zu stoppen.
Geldanlage:Ausgefuchst
Die Krise des Bausparens.
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