Freihandelsabkommen:Brüssel will dreiste Milliardenklagen verhindern

Das geplante Handelsabkommen mit den USA sieht einen Investorenschutz vor - den Konzerne womöglich nutzen könnten, um gegen Umwelt- oder Gesundheitsstandards zu klagen. EU-Kommissar Karel De Gucht reagiert jetzt auf die Kritik.

Von Alexander Hagelüken

Der Mann steht ziemlich unter Druck: Seit Monaten attackieren Kritiker den Brüsseler Kommissar Karel De Gucht, der für Europa ein historisches Freihandelsabkommen mit den USA verhandelt. Während sich das Münchner ifo-Institut davon allein in Deutschland 160.000 neue Jobs verspricht, fürchten NGOs einen Freibrief für Konzerne, zulasten der Bürger Gewinne zu maximieren. Jetzt geht De Gucht auf die Kritiker zu: Er will missbräuchliche Milliardenklagen stoppen und die besonders umstrittenen Gespräche über einen Schutz von Investoren aussetzen.

Bevor er weiterverhandelt, sollen Gegner (und Befürworter) in Europa in einer dreimonatigen Konsultation ihre Argumente vortragen. Das kündigt der Kommissar in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) an. "Die verbreitete Kritik am Investitionsschutz überzeugt mich, dass öffentliches Nachdenken über die Ziele der EU nötig ist, bevor wir weitermachen", heißt es in dem Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Damit tut der Kommissar zumindest so, als sei er bereit, die Bedenken der NGOs aufzunehmen.

Skeptiker befürchten, Konzerne könnten den im Abkommen vorgesehenen Investorenschutz ausnutzen, um Umwelt- oder Gesundheitsregeln aufzuweichen und Milliarden an Schadensersatz zu erstreiten - die der Staat und damit die Bürger bezahlen. Dies sei immer dann möglich, wenn ein Konzern einen wirtschaftlichen Schaden erleide. Als abschreckende Beispiele verweisen die Skeptiker auf Klagen einer US-Firma gegen das Verbot umstrittener Erdgasförderung (Fracking) in Kanada, von Vattenfall gegen die deutsche Energiewende und von Philip Morris gegen eine Einschränkung der Zigarettenwerbung in Australien. Das Handelsabkommen mit den USA könnte zu einer Vielzahl solcher Klagen führen.

De Gucht geht in seinem Schreiben auf solche Beispiele ein. Eine Klage wie die von Philip Morris dürfe kein Anlass sein, um Investoren nicht mehr zu schützen. Stattdessen solle Europa den Ausgang der Verfahren, die allesamt nicht entschieden seien, genau beobachten - und gegebenenfalls die gesetzlichen Grundlagen ändern. Philip Morris benutzt Berichten zufolge eine Briefkastenfirma in Hongkong, um unter Berufung auf ein Handelsabkommen zwischen Hongkong und Australien zu klagen. "Wir wollen den potenziellen Missbrauch durch Briefkastenfirmen bekämpfen", schreibt De Gucht an Gabriel.

Kritik an weitgehend geheimen Verhandlungen

Der belgische Kommissar argumentiert, das Probleme lasse sich nicht dadurch lösen, dass kein Schutz von Investoren in das Handelsabkommen mit Amerika aufgenommen wird. Die EU-Staaten hätten bereits zahllose Investitionsabkommen mit anderen Staaten abgeschlossen, alleine Deutschland fast 140. Daher gelte es, den heutigen Flickenteppich, der etwa die Klage von Vattenfall gegen Deutschland ermöglichte, durch neue Regeln abzulösen. "Wir wollen durch moderne, nachvollziehbare Vereinbarungen ein für alle Mal einen Missbrauch der Investmentregeln verhindern." So heiße es zum Beispiel in deutschen Vereinbarungen, dass ein Staat fair und ausgeglichen handeln müsse.

Solche schwammigen Formulierungen eröffneten einem Konzern vielleicht Klagemöglichkeiten, sodass De Gucht präzisere Definitionen festschreiben will. Insgesamt gelte: "Jedes Abkommen muss das Recht bewahren, dass die EU oder ein Mitgliedstaat zugunsten der Umwelt, der Gesundheit oder eines stabilen Finanzsystems in die Wirtschaft eingreift." Wenn ein Staat Unternehmen wegen ökologischer oder sozialer Zwecke reguliere, ohne dabei speziell eine Firma zu benachteiligen, könne dies nicht als Enteignung gewertet werden, die die Firma zur Klage berechtigen.

Klagen und Gerichtsprozesse zum Investorenschutz müssten - anders als bisher - öffentlich zugänglich sein, fordert De Gucht. Kritiker bemängeln, dass die ganzen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen weitgehend geheim ablaufen. Der Kommissar will das nun zumindest beginnen zu lockern. Bei der Konsultation zum Investorenschutz, die er mit den für Handel zuständigen Ministern Ende Februar besprechen möchte, will er den Verhandlungsvorschlag der EU erstmals öffentlich machen. Offenbar ist De Gucht auch frustriert darüber, dass die Bundesregierung sich in der Debatte zurückhält: "Ich rufe Sie und Ihre Ministerkollegen auf, proaktiv Ihr Wissen in diese kritische Diskussion einzubringen", fordert er Gabriel auf.

Wie die Kritiker auf den Vorstoß reagieren, zeigen die nächsten Tage. Gerade im Internet schwillt der Protest an. Bis Montag forderten auf der deutschen Website Campact bereits 320.000 Menschen einen Stopp der Verhandlungen mit den USA.

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