Finanzamt:Wie Sie vor Jahresende noch Geld sparen können

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Wer 2016 noch bei der Steuer sparen will, hat jetzt noch die Gelegenheit. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Neues Bad oder ein neuer Laptop? Wer sich noch in diesem Jahr etwas gönnt, kann sich Steuervorteile sichern. Fünf Tipps auf den letzten Drücker.

Von der Finanztip-Redaktion

Schon in wenigen Wochen ist das Jahr 2016 vorbei. Es lohnt sich, vorher nochmal einen genauen Blick auf seine Finanzen zu legen. Mit den folgenden Tipps lässt sich jetzt noch Geld beim Fiskus rausholen - oder die Grundlage für mehr Steuererstattung im kommenden Jahr legen.

1. Mehr Netto im Dezember sichern

Wer ab dem Dezember-Gehalt mehr Netto haben will, sollte prüfen, ob er in eine günstigere Steuerklasse wechseln kann oder sich noch bis zum 30. November vom Finanzamt einen individuellen Freibetrag eintragen lässt. Das lohnt zum Beispiel für diejenigen, die 2016 hohe Werbungskosten hatten.

2. Noch schnell die Handwerker beauftragen

Das Bad ist in die Jahre gekommen und muss renoviert werden? Oder ein anderer Umbau ist fällig, für den Sie Unterstützung von Handwerkern brauchen? Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro lassen sich in jedem Jahr geltend machen, bis zu 1.200 Euro Steuererstattung sind drin. Wer sich diesen Steuerbonus noch in diesem Jahr sichern will, sollte schnell Handwerker finden, sie beauftragen und die Rechnung bis Jahresende begleichen.

3. Winterdienst, Hausmeister, Pflege

Dieser Tipp gilt auch für haushaltsnahe Dienstleistungen wie den Winterdienst, Hausmeister-, Tierbetreuungs- und Pflegedienstleistungen. Für diese können Steuerzahler sogar bis zu 4.000 Euro Steuererstattung bekommen. Es lohnt sich, nachzurechnen, ob der Höchstbetrag für 2016 bereits ausgeschöpft ist.

4. Bei den Werbungskosten die 1000-Euro-Grenze knacken

Bei den Werbungskosten lohnt sich genaues Nachrechnen: Jedem Arbeitnehmer stehen 1.000 Euro im Jahr als Werbungskostenpauschale zu. Wer beispielsweise jeden Arbeitstag 14 Kilometer zur Arbeit fährt, kann schon allein aufgrund der Entfernungspauschale 924 Euro Werbungskosten ansetzen.

Die 1.000-Euro-Grenze lässt sich dann zum Beispiel durch den Kauf eines beruflich benötigten Computers oder Smartphones knacken, durch den Kauf von Fachbüchern oder -zeitschriften, eine sinnvolle Weiterbildung oder andere Werbungskosten. Über der 1.000-Euro-Grenze zählt jeder beruflich bezahlte Euro.

5. Auf außergewöhnliche Belastungen achten

Es kann sich lohnen, Krankheitskosten zu bündeln. Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige, notwendige private Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Allerdings müssen die Kosten dafür ihre zumutbare Belastung übersteigen. Diese hängt ab von der Höhe Ihrer Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Steht etwa eine teure Zahnbehandlung an, lohnt es sich, Krankheitskosten in jenem Jahr bündeln, in dem die zumutbare Belastung voraussichtlich überschritten wird.

Weitere nützliche Steuertipps zum Jahresende finden Sie auch hier.

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