Steuer-Outing: Das Bochumer Landgericht rechnet mit einem Geständnis von Klaus Zumwinkel. So könnte der ehemalige Postchef eine mögliche Haftstrafe umgehen.
Der Prozess gegen den ehemaligen Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, könnte schneller vorbei sein als erwart - und zwar mit einem Geständnis. "Die Wirtschaftsstrafkammer geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Angeklagte geständig ist", sagte ein Sprecher des Bochumer Landgerichts der Financial Times Deutschland .
Klaus Zumwinkel, der ehemalige Chef der Deutschen Post, könnte mit einem Geständnis eine Gefängnisstrafe umgehen. (© Foto: ddp)
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Daher habe der Vorsitzende Richter noch keine Zeugen geladen und die Verhandlung bisher nur auf zwei Tage am 22. und 26. Januar anberaumt. Rechtsanwalt Hanns Feigen, der Verteidiger Zumwinkels, wollte sich nach Angaben der Zeitung nicht äußern.
Unter der Millionengrenze
Zumwinkel wird vorgeworfen, zwischen 2001 und 2006 über eine Stiftung in Liechtenstein insgesamt rund 1,18 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Das Gericht hält allerdings im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft einen Teil der Verstöße für verjährt und ließ nur die Vorwürfe für die Jahre 2002 bis 2006 zur Verhandlung zu. Damit reduziert sich der Steuerschaden um 214.000 Euro und sinkt knapp unter die Grenze von einer Million. Ab dieser Summe hält der Bundesgerichtshof (BHG) nach seinem jüngsten Urteil im Normalfall eine Haftstrafe ohne Bewährung für angemessen.
Geldstrafen dürfen laut BGH auch bei sechsstelligen Schadenssummen nur noch dann verhängt werden, wenn "besonders gewichtige Milderungsgründe vorliegen". Dazu könnten eine Wiedergutmachung des Schadens durch Zumwinkel oder ein Geständnis vor Gericht zählen.
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(sueddeutsche.de/AFP/dpa/tob/hgn)
manche Beiträge hier erinneren mich an die Vorlesung in Rechtsphilosophie: die Strafe für den Täter hat als Hauptfunktion nicht die Ahndung der Tat sondern die Belohnung des Publikums für rechtmäßiges Handeln. Insofern haben milde Strafen für Steuerhinterzieher eine Vorbildfunktion im negativen Sinne.
Im Sinne unseres Rechtsstaates ist andererseits "Knast für Zumwinkel" unsinnig, da für die Resozialisierung nicht notwendig. Der macht das mit einiger Sicherheit nicht noch mal, zumal die Summe der Steuerhinterziehung etwa doppelt so hoch liegen dürfte wie hier diskutiert. Die steuerrechtliche Verjährungsfrist ist nämlich doppelt so lang wir die strafrechtliche. Mit Zinsen für die hinterzogenen Steuern zahlt er also mehr als er an Ertrag erzielt hat. Ein gutes Geschäft war das für ihn nicht. Da hab ich noch gar nicht an die Verteidigerkosten :-) gedacht.
Geständnis (Zumwinkel) und Entschuldigung (Falthauser) werden zur neuen Weisswaschmasche in diesem Staat.
Diejenigen, die das in Wirtschaft, Politik, Justiz und Journalismus durchgehen lassen, versündigen sich heute schon an künftigen "griechischen Zuständen" in Deutschland.
Da mag es in der Rechtsprechung heißen, was es will..... :
Es zeichnet sich nur als den absoluten Hohn aus, wenn die so genannten "hohen Tiere" immer wieder mit einem "blauen Auge" davon kommen.
Argumente laut Rechtsprechung scheinen hingeschustert, so dass eine Geldstrafe für einen Zumwinkel nur lächerlich erscheinen kann.
Wer weiß, wie viele Geldsäckchen er noch irgend wo, um den Staat herum, deponiert hat....?????
"... Die Richter richten nicht nach ihren Wünschen, sondern nach Recht und Ordnung. ..."
Schon mal irgendetwas mit Richtern, deutschen Gerichten und der dortigen "Rechtsprechung" zu tun gehabt? Allem Anschein nach nicht, sonst käme solches Wunschdenken nicht zustande. Es heißt nicht umsonst, dass man auf Hoher See und vor Gericht Gott ausgeliefert ist :o)
Ich nehme an sie meinen es nicht so. Oder halten sie jetzt von Anwälten, Steuerberatern, Ärzten, Architekten, Apothekern etc. nichts mehr?
Um ehrlich zu sein, nicht mehr viel.
Gerade da sich in letzter Zeit scheinbar die Fälle häufen, in denen die Fachleute nachweislich versagt haben.
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