Fall Zumwinkel:Geständnis statt Gefängnis

Steuer-Outing: Das Bochumer Landgericht rechnet mit einem Geständnis von Klaus Zumwinkel. So könnte der ehemalige Postchef eine mögliche Haftstrafe umgehen.

Der Prozess gegen den ehemaligen Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, könnte schneller vorbei sein als erwart - und zwar mit einem Geständnis. "Die Wirtschaftsstrafkammer geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Angeklagte geständig ist", sagte ein Sprecher des Bochumer Landgerichts der Financial Times Deutschland .

Klaus Zumwinkel, der ehemalige Chef der Deutschen Post, könnte mit einem Geständnis eine Gefängnisstrafe umgehen. (Foto: Foto: ddp)

Daher habe der Vorsitzende Richter noch keine Zeugen geladen und die Verhandlung bisher nur auf zwei Tage am 22. und 26. Januar anberaumt. Rechtsanwalt Hanns Feigen, der Verteidiger Zumwinkels, wollte sich nach Angaben der Zeitung nicht äußern.

Unter der Millionengrenze

Zumwinkel wird vorgeworfen, zwischen 2001 und 2006 über eine Stiftung in Liechtenstein insgesamt rund 1,18 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Das Gericht hält allerdings im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft einen Teil der Verstöße für verjährt und ließ nur die Vorwürfe für die Jahre 2002 bis 2006 zur Verhandlung zu. Damit reduziert sich der Steuerschaden um 214.000 Euro und sinkt knapp unter die Grenze von einer Million. Ab dieser Summe hält der Bundesgerichtshof (BHG) nach seinem jüngsten Urteil im Normalfall eine Haftstrafe ohne Bewährung für angemessen.

Geldstrafen dürfen laut BGH auch bei sechsstelligen Schadenssummen nur noch dann verhängt werden, wenn "besonders gewichtige Milderungsgründe vorliegen". Dazu könnten eine Wiedergutmachung des Schadens durch Zumwinkel oder ein Geständnis vor Gericht zählen.

© sueddeutsche.de/AFP/dpa/tob/hgn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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