Prozess gegen Ex-Postchef:Gerichtspanne könnte Zumwinkel helfen

Lesezeit: 1 Min.

Nach dem BGH-Urteil droht dem mutmaßlichen Steuerhinterzieher Zumwinkel das Gefängnis - wäre da nicht eine Panne bei den Ermittlungen.

Am 22. Januar beginnt vor dem Landgericht Bochum ein spektakulärer Prozess - mit einem prominenten Angeklagten. Der ehemalige Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten. Zunächst hat das Gericht zwei Verhandlungstage, am 22. und am 26. Januar, anberaumt.

Klaus Zumwinkel (Mitte) im Februar 2008 mit seinem Anwalt und einer Staatsanwältin. (Foto: Foto: dpa)

Eine wichtige Rolle dürfte bei dem Prozess die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) spielen, Steuerbetrüger künftig schärfer zu bestrafen. Der BGH hatte in einem Grundsatzurteil am Dienstag entschieden, dass bereits Steuerschäden ab 50.000 Euro mit Haft bestraft werden müssen. Ab Beträgen von einer Million Euro dürfe zudem keine Bewährungsstrafe mehr verhängt werden - außer bei "besonders gewichtigen Milderungsgründen".

Für Zumwinkel könnte es damit eng werden. Laut Anklage soll er zwischen 2002 und 2006 knapp eine Million Steuern hinterzogen haben - und wäre damit haarscharf an der Schwelle zum Gefängnis. Wären nicht ältere Fälle inzwischen verjährt, der ehemalige Postchef läge laut Anklage sogar deutlich über der Schwelle.

Panne im Gericht

Die Causa Zumwinkel beginnt bereits im Jahr 1986. Damals soll der Ex-Manager in Liechtenstein die Stiftung "Devotion Family Foundation" zu eigenen Gunsten gegründet haben, verwaltet durch die Liechtensteiner Bank LGT. Ende 2006 soll das Stiftungsvermögen des Kölners über 11,8 Millionen Euro betragen haben. Zumwinkel soll insgesamt Kapitalerträge von etwa 2,5 Millionen Euro erzielt haben, die er dem Finanzamt verschwieg.

In dem Prozess in Bochum geht es jedoch nur um die Jahre 2002 bis 2006 - und um knapp eine Million Euro. Eine mögliche Steuerhinterziehung aus dem Jahr 2001 sei wegen Verjährung abgelehnt worden, erklärte das Landgericht. Hintergrund der Verjährung ist offenbar eine peinliche Panne des zuständigen Amtsrichters. Denn offenbar hat dieser den Durchsuchungsbefehl nur einen einzigen Tag zu spät unterschrieben. Die Verjährungsfrist endete nach Informationen von Spiegel Online am 30. Januar 2008, einen Tag später sei der Durchsuchungsbefehl unterzeichnet worden. Mögliche Fälle aus der Zeit vor 2001 sind ohnehin verjährt.

Glück für Zumwinkel: Durch die Panne des Amtsrichters könnte ihm eine Gefängnisstrafe möglicherweise erspart bleiben.

© sueddeutsche.de/AFP/dpa/tob/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: