Zu viel Macht am Markt: Der Bundesgerichtshof hat einer weiteren Ausdehnung des Energiekonzerns Eon einen Riegel vorgeschoben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Ausdehnung des größten deutschen Energiekonzerns Eon auf dem heimischen Markt verhindert. Eon habe zusammen mit RWE in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung, heißt es in der am Dienstag verkündeten Entscheidung. Mit dieser Begründung untersagte der BGH-Kartellsenat dem Unternehmen eine Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Eschwege. Das Urteil wird Auswirkungen auf weitere Fusionspläne des Konzerns haben.
Urteil mit Auswirkungen: Eon wird kommende Beteiligungen überdenken müssen. (© Foto: dpa)
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Strategie kassiert
Es sei Geschäftsstrategie von Eon und RWE, sich durch Minderheitenbeteiligungen an Stadtwerken und sonstigen Stromversorgern Absatzgebiete zu sichern, bestätigte nun der BGH-Kartellsenat die Ansicht des Bundeskartellamtes. Beim Erstabsatz von Strom in Deutschland herrsche jedoch trotz der Liberalisierung noch kein freier Wettbewerb. RWE und Eon bildeten ein marktbeherrschendes Oligopol, dem weder ausländische Stromanbieter noch die beiden anderen großen Energieversorger Vattenfall und EnBW ausreichenden Wettbewerbsdruck entgegensetzen könnten.
Zusätzliche Beteiligungen der beiden Giganten würden den Wettbewerb daher noch weiter einschränken und müssten untersagt werden.
Der Vertreter der Aufsichtsbehörde, Jörg Nothdurft, sagte nach der Verkündung: "Die Entscheidung bedeutet auch für die Verbraucher einen Erfolg." Der Kartellsenat des BGH habe einen weiteren Bremsklotz für den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt beseitigt.
Veränderte Energielandschaft
Eon verwies in einer ersten Reaktion darauf, das Urteil beruhe auf der Lage des Jahres 2003. "Die Energielandschaft hat sich schon deutlich geändert", sagte ein Konzernsprecher. Auf den Ebenen Erzeugung, Verteilung und Endkundengeschäft sei einiges in Bewegung gekommen. So habe der Konzern mit der Europäischen Union die Abgabe von Höchstspannungsnetzen und Kraftwerkskapazitäten vereinbart.
BGH-Angaben zufolge halten Eon und RWE als Marktführer schon jetzt Beteiligungen an mehr als 200 Unternehmen. "Zusätzliche Beteiligungen würden den Wettbewerb einschränken", entschied der BGH.
Das Bundeskartellamt hatte den Kauf der Anteile bereits 2003 verboten.
Wirklich ändern wird sich für die Verbraucher aber erst einmal nichts, hieß es.
(Az.: KVR 60/07)
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(sueddeutsche.de/dpa/Reuters/AP/hgn/mel)
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@apfelbutzn,
Sie haben aus meinem Beitrag völlig richtig herausgelesen, das ich Arbeitnehmer bei E.ON bin.
Ich muss dazu sagen das ich Ihren Beitrag vom 11.11.2008 16:39:41 als sehr präzise und sachlich empfinde. Das sind Aussagen, wie auch ich Sie unkommentiert im Raum stehen lassen kann.
Die Liberalisierung des Strommarkts ist dem Endverbraucher nur vorgegaukelt, da die vermeidlich neuen Anbieter auch alle unter den Einflüssen der "big four" stehen.
Der Kunde zieht daraus, für sich, keinen Nutzen.
" 06.03.2008
Deutschlands größter Energieversorger hat unebnommen davon im Vorjahr Umsatz und Gewinn weiter gesteigert. Insgesamt stieg der Umsatz des Energieriesen im vergangenen Jahr um 7 Prozent auf 68,7 Milliarden Euro. Das Betriebsergebnis erhöhte sich um 10 Prozent auf 9,2 Milliarden Euro, wie der Konzern am Donnerstag mitteilte.
Der um außergewöhnliche Effekte bereinigte Konzernüberschuss lag mit 5,1 Milliarden Euro um 9 Prozent über dem Vorjahreswert. Und unter dem Strich stieg der Konzernüberschuss unter anderem dank einiger Buchgewinne aus Wertpapierverkäufen sogar um 27 Prozent auf 7,7 Milliarden Euro."
manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,539730,00.html
e.o.n hat im letzten jahr mehr als die deutsche bank verdient...
Nicht nur Herr Jörg Nothdurft vom Kartellamt sollte sich über die Macht von Eon beklagen, es gibt da noch andere Staatsbedienstete die unter dem Konzern leiden,
siehe: http://home.claranet.de/akw-abschalten/eon.gif
Daniel1988:
Ich muss hier mal eine Lanze brechen, für diesen Konzern.
Nur weil dort vor ein paar Tagen ein Prozess verloren worden ist, steht E.ON jetzt wieder in der Presse und alle reden sich den Mund darüber fuselig.
--
die tatsache,dass es rwe genau wie e.o n betrifft, sie aber nur für e.o.n partei ergreifen, macht mich doch stutzig.
deshalb meine frage an sie. sind sie bei arbeitnehmer bei e.o.n.?
verhindert in Deutschland Wettbewerb im Energiesektor.Lobbyisten sind im Bundestag an der Macht.
Paging