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Energiemarkt:Der Fall Eon: Wir müssen draußen bleiben

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Zu viel Macht am Markt: Der Bundesgerichtshof hat einer weiteren Ausdehnung des Energiekonzerns Eon einen Riegel vorgeschoben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Ausdehnung des größten deutschen Energiekonzerns Eon auf dem heimischen Markt verhindert. Eon habe zusammen mit RWE in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung, heißt es in der am Dienstag verkündeten Entscheidung. Mit dieser Begründung untersagte der BGH-Kartellsenat dem Unternehmen eine Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Eschwege. Das Urteil wird Auswirkungen auf weitere Fusionspläne des Konzerns haben.

Strategie kassiert

Es sei Geschäftsstrategie von Eon und RWE, sich durch Minderheitenbeteiligungen an Stadtwerken und sonstigen Stromversorgern Absatzgebiete zu sichern, bestätigte nun der BGH-Kartellsenat die Ansicht des Bundeskartellamtes. Beim Erstabsatz von Strom in Deutschland herrsche jedoch trotz der Liberalisierung noch kein freier Wettbewerb. RWE und Eon bildeten ein marktbeherrschendes Oligopol, dem weder ausländische Stromanbieter noch die beiden anderen großen Energieversorger Vattenfall und EnBW ausreichenden Wettbewerbsdruck entgegensetzen könnten.

Zusätzliche Beteiligungen der beiden Giganten würden den Wettbewerb daher noch weiter einschränken und müssten untersagt werden.

Der Vertreter der Aufsichtsbehörde, Jörg Nothdurft, sagte nach der Verkündung: "Die Entscheidung bedeutet auch für die Verbraucher einen Erfolg." Der Kartellsenat des BGH habe einen weiteren Bremsklotz für den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt beseitigt.

Veränderte Energielandschaft

Eon verwies in einer ersten Reaktion darauf, das Urteil beruhe auf der Lage des Jahres 2003. "Die Energielandschaft hat sich schon deutlich geändert", sagte ein Konzernsprecher. Auf den Ebenen Erzeugung, Verteilung und Endkundengeschäft sei einiges in Bewegung gekommen. So habe der Konzern mit der Europäischen Union die Abgabe von Höchstspannungsnetzen und Kraftwerkskapazitäten vereinbart.

BGH-Angaben zufolge halten Eon und RWE als Marktführer schon jetzt Beteiligungen an mehr als 200 Unternehmen. "Zusätzliche Beteiligungen würden den Wettbewerb einschränken", entschied der BGH.

Das Bundeskartellamt hatte den Kauf der Anteile bereits 2003 verboten.

Wirklich ändern wird sich für die Verbraucher aber erst einmal nichts, hieß es.

(Az.: KVR 60/07)

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