Dieselskandal:Noch ein Verfahren gegen Audi

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Die Staatsanwaltschaft München prüft in der Dieselaffäre jetzt die Verhängung von Bußgeldern nicht nur gegen einzelne Mitglieder des Vorstandes sondern auch gegen die Gesellschaft Audi selbst.

Von Klaus Ott und Max Hägler, München

Im Dieselskandal prüft die Staatsanwaltschaft München ein millionenschweres Bußgeld gegen Audi. Neben dem bekannten Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter und einem Bußgeldverfahren gegen Vorstandsmitglieder sei auch ein Bußgeldverfahren gegen die Audi AG selbst eingeleitet worden, sagte eine Behördensprecherin. Nach dem Gesetz kann die Justiz ein Unternehmen zu einer Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro verdonnern - oder Gewinne in noch größerer Höhe abschöpfen, wenn seine Manager gegen Gesetze verstoßen haben. In den Korruptionsskandalen bei Siemens und MAN hatten die Ermittler den Konzernen bereits empfindliche Zahlungen auferlegt. Audi erklärte, das Unternehmen sei über das Verfahren informiert und arbeite konstruktiv mit den Ermittlern zusammen.

Unterdessen droht dem Volkswagen-Konzern weiterer Ärger, wie auch dem Autobauer Daimler. Angesichts des Kartellverdachts gegen deutsche Autohersteller prüft die deutsche Finanzaufsicht, ob die beiden Konzerne gegen ihre Veröffentlichungspflichten am Finanzmarkt verstoßen haben. "Wir sind so weit, dass wir eine Prüfung durchführen werden", erklärte eine Sprecherin der Aufsichtsbehörde Bafin. Die Audi-Muttergesellschaft Volkswagen und Daimler hatten im Jahr 2016 beziehungsweise 2014 jeweils eine Art Selbstanzeige bei den Kartellbehörden in Bonn und Brüssel eingereicht: Womöglich hätte die über Jahre gepflegte enge Zusammenarbeit der deutschen Autohersteller in einer sogenannten Fünferrunde gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Unternehmen aus Stuttgart und Wolfsburg hatten ihre Aktionäre jedoch nicht von den Anzeigen in Kenntnis gesetzt, denen millionenschwere Strafzahlungen folgen könnten. Die Kartellbehörden hatten das untersagt, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sieht es nicht allzu kritisch, dass VW wie Daimler nicht unmittelbar eine Ad-hoc-Mitteilung aussandten: Die Verschwiegenheitspflicht sei durchaus relevant gewesen, so DSW-Geschäftsführer Ulrich Hocke. Jedoch hätten die Angelegenheiten "zumindest im Risikobericht erwähnt sein müssen", also einem Kapitel im jährlichen Geschäftsbericht, in dem Unternehmen über mögliche Klagen oder Schadenersatzforderungen berichten müssen. "Doch da stand nichts drin", sagt Hocke.

© SZ vom 08.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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