Deutsche Bank:Neuer Ärger für Paul Achleitner

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Eigentlich wollte der Aufsichtsratschef der Deutschen Bank das Thema längst abgehakt haben - doch jetzt fordert eine Aktionärin die Sonderprüfung heikler Vorgänge. Abgestimmt wird auf der Hauptversammlung.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Eigentlich wollte Paul Achleitner, der Aufsichtsratschef der Deutschen Bank, das Thema längst abgehakt haben: Es geht um die heikle Frage, wer die Schuld dafür trägt, dass die britische Finanzaufsicht FCA der Bank im Jahr 2015 eine um 100 Millionen Pfund höhere Strafe auferlegt hatte, weil das Geldhaus bei der Aufklärung der Libor-Manipulationen geschlampt haben soll. Mit Hilfe einer internen - aber niemals veröffentlichten - Untersuchung im Auftrag des Vorstands hatte sich Achleitner 2016 bescheinigen lassen, dass zumindest er in dieser Sache keinerlei Pflichten verletzt habe.

Nun aber ist das Thema zurück auf die Tagesordnung der Hauptversammlung im Mai, wo der 60-jährige Österreicher für weitere fünf Jahre wiedergewählt werden will. Auf Antrag einer Aktionärin sollen die Anteilseigner nun erneut darüber abstimmen, ob der Fall (im Antrag ist die Rede von einer "Irreführung der FCA") durch einen Sonderprüfer untersucht wird. Dies hatte die Aktionärin bereits auf der Hauptversammlung 2016 beantragt. Mit einer Zustimmung von 46 Prozent war sie seinerzeit nur knapp gescheitert.

Im Vergleich zu den mehr als 12 Milliarden Euro, welche die Bank bereits an Strafen für windige Geschäfte gezahlt hat, muten die 100 Millionen Pfund teure Extrastrafe zwar gering an. Der Fall zeigt aber beispielhaft, wie das Institut bei der Aufklärung schlampte. So warf die FCA der Bank in dem Bericht vor, ihr 2013 einen Untersuchungsbericht der deutschen Finanzaufsicht Bafin zum Libor-Fall vorenthalten zu haben. Auch Achleitner war in diese Vorgänge einbezogen. Die Bank hatte stets betont, im Bericht der FCA gebe es keinen persönlichen Vorwurf gegenüber Achleitner. Wer tatsächlich für die mangelhafte Kooperation und damit die höhere Strafe verantwortlich war, ist bislang noch unklar.

In dem Antrag heißt es, da sich Achleitner zur Wiederwahl stelle, "bestehe die erhebliche Gefahr der Vertuschung der relevanten eigenen Handlungen". Eingereicht hat ihn eine Aktionärin, die Anteilsscheine im Wert von mehreren Millionen Euro besitzt - das ist die Voraussetzung, um die Erweiterung der Tagesordnung beantragen zu können. Ihr Mann streitet sich seit Jahren mit der Bank um Schadenersatz, weil er mit geschlossenen Immobilienfonds der Konzerntochter Sal. Oppenheim Verluste gemacht hat. Die Deutsche Bank wollte sich nicht äußern.

© SZ vom 24.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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