Deutsche Bank:Der Chef gibt klein bei

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John Cryan wollte es eigentlich vermeiden, nach dem Verlustjahr 2015 Geld an die Aktionäre auszuschütten. Doch jetzt kommt es anders - einige Anteilseigner zogen im Dezember vor Gericht und erzwangen eine Mindestdividende.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Aussagen der Deutsche-Bank-Führung haben in der Regel eine eher kurze Halbwertszeit: Nicht nur eine Kapitalerhöhung wollte Vorstandschef John Cryan vermeiden, sondern nach dem Verlustjahr 2015 auch die Dividende an die Aktionäre für zwei Jahre aussetzen. In beiden Punkten kam es anders: Wie die Bank vergangene Woche meldete, erhöht sie das Kapital um acht Milliarden Euro und zahlt nun doch eine Dividende - sowohl für 2016 als auch für 2015. Das wird das Geldhaus insgesamt 400 Millionen Euro kosten.

Die Dividende jedoch schüttet die Bank nicht ganz freiwillig aus, wie inzwischen herauskam. Gegen die Nullrunde hatte eine Gruppe Aktionäre geklagt und im Dezember vor dem Landgericht Frankfurt Recht bekommen. Das Institut hätte sehr wohl eine Mindestdividende von 141 Millionen Euro ausschütten müssen, so die Richter in ihrem Urteil. Dadurch jedenfalls wäre ihre "Lebens- und Widerstandsfähigkeit" nicht gefährdet gewesen. Zwar legte die Bank dagegen Berufung ein, werde diese nun aber wohl zurückziehen, hieß es am Wochenende in Finanzkreisen.

Das Problem: Als sie bei der Bank vergangenes Jahr die Dividende einbehielten, hatten sie offenbar nicht so genau ins Aktiengesetz geschaut. Zur Begründung hatte das Geldhaus angeführt, die Eigenkapitaldecke sei zu dünn, um sich eine Dividende leisten zu können. In dem Urteil jedoch berief sich das Gericht auf einen Paragrafen im Aktienrecht, der vor allem Kleinaktionäre vor dem Aushungern schützen soll. Zwar hatte das Geldinstitut 2015 nach internationaler Rechnungslegung einen Verlust von enormen 6,7 Milliarden Euro ausgewiesen, in erster Linie wegen Abschreibungen auf bestimmte Vermögenswerte. Nach dem Handelsgesetzbuch - und das ist ausschlaggebend - fiel aber ein Minigewinn von immerhin 165 Millionen Euro an. Die Bank hätte daher ausschütten müssen, urteilten die Richter. Mehr noch: Hätte es wirklich so schlimm um die Bank gestanden, hätte der Aufsichtsrat zumindest die Vorstandsvergütung reduzieren müssen, rüffelten die Richter.

Dass die Frankfurter nun nachzahlen, hängt auch mit der Kapitalerhöhung zusammen

Dass die Frankfurter nun nachzahlen, hängt aber auch mit der Kapitalerhöhung zusammen. Denn damit läuft die Argumentation mit der zu dünnen Eigenmittelausstattung nun endgültig ins Leere. Folgerichtig zahlt die Bank daher für 2015 eine Dividende von acht Cent je Aktie nach. Für 2016 und 2017 gibt es jeweils die Mindestdividende von 11 Cent. In den Jahren darauf will die Bank wieder so viel ausschütten wie andere große Geldhäuser.

Ärgerlich aber für Altaktionäre: Sie müssen sich den Dividendenbetrag für 2015 nun plötzlich mit den Investoren teilen, die sich erst jetzt im Zuge der Kapitalerhöhung an dem Institut beteiligen. Mit anderen Worten: Die ihnen zustehende Dividende fällt für sie kleiner aus, als wenn sich die Bank auch für das Jahr 2015 schon ans Aktiengesetz gehalten hätte.

Bei einem Ausgabepreis von wohl 11,65 Euro je neuer Aktie kommen die Aktionäre in diesem Jahr übrigens auf eine Dividendenrendite von 1,6 Prozent - das ist immerhin ein klein wenig mehr als auf manchem Tagesgeldkonto.

© SZ vom 13.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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